Strafsache, Beratungshilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
Kennt alle Akten auswendig
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#1

04.04.2016, 12:56

Huhu,

Mdt hat Vorladung Polizei erhalten, wir haben uns angezeigt. Er hatte sich damals einen BH-Schein geholt. Ich hab hier auch eine Beratung abgerechnet mit der Staatskasse. Dann wurde Akte ans Gericht abgegeben, Anklageschrift und letztlich erging dann irgendwann ein Strafbefehl gg. Mdt.
Mdt trägt Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. So, ich habe die Gebühren mit Mdt abgerechnet und er kriegte eine Rechnung von der Staatskasse über Gerichtkosten (Strafbefehlsgebühr+Vorbereitung öffentliche Klage). Hat Mdt auch gezahlt. Nun bekam er nochmal eine Gerichtskostenrechnung über Nachforderung über genau den Betrag, den wir an Beratungshilfe bekommen haben (Rechtsanwaltsauslagen).

Ist das so korrekt? Auf dem BH-Schein stand Beratung Strafverfahren. Hatte das so noch nicht und weiss grad nicht weiter.

Lg Tine
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