Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Veronik_a
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#1

17.03.2016, 15:26

Hallo :wink1 .
Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen. Nun stellt sich die Frage, ob nur die Verfahrensgebühr oder auch eine Terminsgebühr anfällt.

Folgender Sachverhalt:

Wir reichten Klage i. H. v. 10.014,94 € ein. Ein schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet. Gegenseite erwiderte fristgerecht. Kurz darauf zahlte die Gegenseite die komplette Klageforderung zzgl. Verzugszinsen. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt. Es erging ein Beschluss bzgl. der Kosten des Rechtsstreits wie folgt:

1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
2. Der Streitwert wird auf bis zu 10.014,94 € festgesetzt.

Dies wurde seitens des Einzelrichters ohne mdl. Verhandlung gemäß § 128 Abs. 3 ZPO beschlossen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 a Abs. 1 ZPO.

Nach meinen bisherigen Recherchen dürfte die Terminsgebühr nicht anfallen. Ist das richtig oder gibt es ggf. eine Sonderregelung in diesem Fall.

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

17.03.2016, 15:31

Richtig so.
c-g15
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#3

17.03.2016, 15:33

Ich sehe das auch, es fällt keine Terminsgebühr an. ;)
Veronik_a
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#4

17.03.2016, 15:47

Vielen Dank für eure Hilfe! :thx
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MG
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#5

17.03.2016, 16:06

Schließe mich an... sogar schon vom BGH entschieden: BGH, Beschluß vom 25. 9. 2007 - VI ZB 53/06
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Langstrumpf
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#6

11.02.2021, 08:49

Ich hänge mich hier mal ran:

Wir haben vor dem Landgericht ein Verfahren, in welchem das schriftliche Vorverfahren geführte wurde. Es wurde auch ein GT angeordnet, der fand dann allerdings nicht statt, weil die Klägerin schwer erkrankte. Die Klägerin verstarb sodann und der Erbe hat schließlich die Klage zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Wir vertreten im Übrigen die Beklagte. Ich würde jetzt den KfA stellen wollen, mein Chef möchte gern die Terminsgebühr, ich denke aber, die ist nicht entstanden. Wer hat jetzt Recht von uns beiden? :kopfkratz :vogel Ähm ich denke ja, dass ich Recht habe, das wird er nicht gerne hören wollen. :lolaway
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#7

11.02.2021, 09:00

Ich teile Deine Auffassung, dass die Terminsgebühr nicht entstanden ist.
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#8

11.02.2021, 09:01

Ich danke dir Husky.
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#9

28.12.2023, 14:16

ich hänge mich hier auch mal ran. Es geht um TG im schriftlichen Verfahren, Ende durch Urteil aber ohne Termin
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/zivil ... ren-f22621
kein Vorverfahren (kein Anerkenntnis und kein Vergleich), gibt es TG, komplett oder reduziert? LG
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jenniver
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#10

28.12.2023, 14:54

Es entsteht nach Nr. 3104 Abs. 1 Ziffer 1. eine 1,2 TG, da gemäß § 128 I ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.
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