Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren
Verfasst: 17.03.2016, 15:26
Hallo .
Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen. Nun stellt sich die Frage, ob nur die Verfahrensgebühr oder auch eine Terminsgebühr anfällt.
Folgender Sachverhalt:
Wir reichten Klage i. H. v. 10.014,94 € ein. Ein schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet. Gegenseite erwiderte fristgerecht. Kurz darauf zahlte die Gegenseite die komplette Klageforderung zzgl. Verzugszinsen. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt. Es erging ein Beschluss bzgl. der Kosten des Rechtsstreits wie folgt:
1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
2. Der Streitwert wird auf bis zu 10.014,94 € festgesetzt.
Dies wurde seitens des Einzelrichters ohne mdl. Verhandlung gemäß § 128 Abs. 3 ZPO beschlossen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 a Abs. 1 ZPO.
Nach meinen bisherigen Recherchen dürfte die Terminsgebühr nicht anfallen. Ist das richtig oder gibt es ggf. eine Sonderregelung in diesem Fall.
Liebe Grüße
Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag erstellen. Nun stellt sich die Frage, ob nur die Verfahrensgebühr oder auch eine Terminsgebühr anfällt.
Folgender Sachverhalt:
Wir reichten Klage i. H. v. 10.014,94 € ein. Ein schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet. Gegenseite erwiderte fristgerecht. Kurz darauf zahlte die Gegenseite die komplette Klageforderung zzgl. Verzugszinsen. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt. Es erging ein Beschluss bzgl. der Kosten des Rechtsstreits wie folgt:
1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
2. Der Streitwert wird auf bis zu 10.014,94 € festgesetzt.
Dies wurde seitens des Einzelrichters ohne mdl. Verhandlung gemäß § 128 Abs. 3 ZPO beschlossen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 a Abs. 1 ZPO.
Nach meinen bisherigen Recherchen dürfte die Terminsgebühr nicht anfallen. Ist das richtig oder gibt es ggf. eine Sonderregelung in diesem Fall.
Liebe Grüße