Gebühren Terminsvertreter
Verfasst: 16.03.2016, 09:34
Guten Morgen alle zusammen,
ich habe ein Problem bei der Abrechnung hinsichtlich der Gebühren für den Terminsvertreter: Es wurde intern Gebührenteilung aller "gerichtlich" anfallenden Gebühren vereinbart.
Da der Beklagte auch die vorher angefallene Geschäftsgebühr zu zahlen hat, ist diese ja hälftig auf die angefallene Verfahrensgebühr anzurechnen. Wie handhabt ihr dieses mit dem Terminsvertreter bei Gebührenteilung. Bei der uns nunmehr vorliegenden Abrechnung hat er die anzurechnende Geschäftsgebühr nicht berücksichtigt.
Was ist richtig
Freue mich auf eure Antworten, einen schönen sonnigen Arbeitstag
ich habe ein Problem bei der Abrechnung hinsichtlich der Gebühren für den Terminsvertreter: Es wurde intern Gebührenteilung aller "gerichtlich" anfallenden Gebühren vereinbart.
Da der Beklagte auch die vorher angefallene Geschäftsgebühr zu zahlen hat, ist diese ja hälftig auf die angefallene Verfahrensgebühr anzurechnen. Wie handhabt ihr dieses mit dem Terminsvertreter bei Gebührenteilung. Bei der uns nunmehr vorliegenden Abrechnung hat er die anzurechnende Geschäftsgebühr nicht berücksichtigt.
Was ist richtig
Freue mich auf eure Antworten, einen schönen sonnigen Arbeitstag