Gebühren Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#1

16.03.2016, 09:34

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe ein Problem bei der Abrechnung hinsichtlich der Gebühren für den Terminsvertreter: Es wurde intern Gebührenteilung aller "gerichtlich" anfallenden Gebühren vereinbart.

Da der Beklagte auch die vorher angefallene Geschäftsgebühr zu zahlen hat, ist diese ja hälftig auf die angefallene Verfahrensgebühr anzurechnen. Wie handhabt ihr dieses mit dem Terminsvertreter bei Gebührenteilung. Bei der uns nunmehr vorliegenden Abrechnung hat er die anzurechnende Geschäftsgebühr nicht berücksichtigt.

Was ist richtig :oops: :roll:

Freue mich auf eure Antworten, einen schönen sonnigen Arbeitstag
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

16.03.2016, 09:38

Wenn ich der Terminsvertreter wär, würd ich auch so abrechnen. Angefallen ist die 1,3 VG.
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#3

16.03.2016, 09:40

Ja, aus Sicht des Terminsvertreters würde ich das auch so sehen, ab was ist richtig?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

16.03.2016, 10:11

Das ist auch richtig so. Den TV muss nicht interessieren, was vorgerichtlich angefallen ist, und was der HBV ggf. anzurechnen hat.
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#5

16.03.2016, 10:41

okay, :thx
Krümelkekse
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 09.06.2020, 08:53
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#6

24.08.2021, 09:59

Hallo an Alle. Auch ich habe aktuell so einen Fall und hierzu eine Frage, nachdem ich im RVG-Kommentar hierzu bissl nachgelesen habe... In unserem Fall haben wir eine echte Gebührenteilung vereinbart, also jeder erhält tatsächlich nur die Gebühren, die er auch verdient hat.

Darin steht unter dem Punkt Anrechnung: Soweit sich ein Verfahrensbevollmächtigter Gebühren anrechnen lassen muss, gilt dies auch für die VG des Terminsvertreters, so z.B. wenn er vorgerichtlich vertretend tätig war.

Muss sich also der Terminsvertreter auf seine 0,65 VG auch die GSG mit 0,65 anrechnen lassen???

LG und danke schon mal im Voraus.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

24.08.2021, 11:35

Ja, aber doch nur dann, wenn der TV auch vorgerichtlich tätig war, was ja normalerweise nicht der Fall ist. Normal wird der TV doch erst während eines laufenden Gerichtsverfahrens beauftragt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten