ich habe ein Problem und komme nicht so ganz weiter; es geht um Folgendes:
Wir haben den Mandanten in einem selbstst. Beweisverfahren vertreten. Diesem ist er auf Seiten der Antragsgegnerin beigetreten.
Es fanden Ortstermine statt.
Das Hauptsacheverfahren wurde durchgeführt. Hieran waren wir aber nicht beteiligt.
Ich habe mir das Protokoll des Hauptsachverfahrens angefordert. Das Hauptsacheverfahren ist durch Vergleich beendet worden.
Meine Frage ist nun:
Kann unser Mandant als Streitverkündeter seine Kosten bei der Antragsgegnerin bzw. generell geltend machen?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Irgendwie stehe ich diesbezüglich auf dem Schlauch und komme nicht weiter.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Bianca
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)