Hallo zusammen,
hab mal eine Frage zur Abrechnung bezüglich Mehrwert eines Vergleichs.
Wir haben Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Waren anschließend zum Gütetermin. Anschließend wurde außergerichtlich ein Vergleich geschlossen, welcher gem. Beschluss nach 278 ZPO festgestellt wurde.
Das Gericht hat nunmehr die Streitwerte wie folgt festgesetzt:
Antrag Klageschrift: 8.307,60 €
Mehrwert gerichtlichen Vergleich: 693,20 €
Kann mir jemand helfen, was ich hier abrechnen muss. Vielen Dank.
Abrechnung Arbeitsrecht
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Liebe Grüße Strohblume
- AliceImWunderland
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Wie wäre es mit einem eigenen Vorschlag? ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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- ButlerJames
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0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG
1,3 Abgleich nach § 15 III RVG
Du musst immer mit diesen zwei "Gebühren" arbeiten.
Als erstes kommt natürlich Deine VG, dann kommt über die Differenz zwischen Klagewert und Vergleichsmehrwert (= Gegenstandswert) eine Differenzverfahrensgebür...
Du ziehst dann einen Strich unter den beiden Gegenstandswerten und aus diesem Wert errechnest Du den Abgleich nach § 15 ...
Dasselbe tust Du dann mit
1,0 Einigung
1,5 Einigung
Dann der Abgleich ...
Mehrwertsteuer und Auslagen nicht vergessen...Und nur aus den Gebühren die beim Abgleich rauskommen, ermittelst Du den Endbetrag!
fertig....
1,3 Abgleich nach § 15 III RVG
Du musst immer mit diesen zwei "Gebühren" arbeiten.
Als erstes kommt natürlich Deine VG, dann kommt über die Differenz zwischen Klagewert und Vergleichsmehrwert (= Gegenstandswert) eine Differenzverfahrensgebür...
Du ziehst dann einen Strich unter den beiden Gegenstandswerten und aus diesem Wert errechnest Du den Abgleich nach § 15 ...
Dasselbe tust Du dann mit
1,0 Einigung
1,5 Einigung
Dann der Abgleich ...
Mehrwertsteuer und Auslagen nicht vergessen...Und nur aus den Gebühren die beim Abgleich rauskommen, ermittelst Du den Endbetrag!
fertig....
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- ButlerJames
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Ich kann nur von mir sprechen ... ich war vor dieser Stelle nie mit Mehrwertvergleichen vertraut... und ohne Hilfe hätte ich den ersten auch nie hinbekommenAliceImWunderland hat geschrieben:Wie wäre es mit einem eigenen Vorschlag?
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
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VG und TG würde ich aus 8.307,60 € abrechnen
Ich weiß jedoch mit dem Vergleichsmehrwert nicht was ich abrechnen oder anrechnen muss.
Ich weiß jedoch mit dem Vergleichsmehrwert nicht was ich abrechnen oder anrechnen muss.
Liebe Grüße Strohblume
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Trotzdem bin ich ebenso der Auffassung, dass zunächst zumindest ein Vorschlag als Diskussionsgrundlage unterbreitet werden sollte.
Im Übrigen gibt es im Forum gefühlte 1000 Beiträge zum Thema Mehrvergleich.
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(UNHEILIG)
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Vielen Dank für die Hilfe ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Liebe Grüße Strohblume
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So hab das jetzt mal auf Papier gebracht und bitte darum, nochmals drüber zu schauen:
1,3 VG Nr. 3100 aus 8.307,60 € 659,10 €
0,8 VG Nr. 3101 aus 693,20 € 64,00 €
1,2 TG Nr. 3104 aus 8.307,60 € 608,40 €
1,5 EG Nr. 1000 aus 693,20 € 120,00 €
1,0 EG Nr. 1003 aus 8.307,60 € 507,00 €
zzgl. Auslagen + MwSt.
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1,3 VG Nr. 3100 aus 8.307,60 € 659,10 €
0,8 VG Nr. 3101 aus 693,20 € 64,00 €
1,2 TG Nr. 3104 aus 8.307,60 € 608,40 €
1,5 EG Nr. 1000 aus 693,20 € 120,00 €
1,0 EG Nr. 1003 aus 8.307,60 € 507,00 €
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Vielen Dank
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Prima!
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