mein Chef ist gestern in einer öffentlichen Gruppe bei Facebook als Abzocker und Sch....beleidigt worden. Er hat den Administrator der Gruppe heute angeschrieben in Facebook und dieser hat den beleidigenden Post, der nur etwa 24 Stunden sichtbar war, heute gelöscht.
Wir vermuten, dass die Mandantin, nach dem Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer außergerihtliche Beratung iHv 190 netto abgelehnt hatte, da sie dieses Rechtsgebiet entgegen ihren Angaben nicht versichert hatte. Mein Chef hat dann 50 € + Ust + Porto 71,40 € entgegen kommenderweise abgerechnet. Deswegen kam gestern eine shlechte Bewertung in dieser öffentliche Gruppe, zu der jeder beitreten kann, von dieser Mandantin. (Abzoker und sch.....)
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
Nachdem der Administrator diesen Post gelöscht hat, will mein Chef nicht weiter gegen diese Dame vorgehen. Meine Kollegin und ich, wissen das unsere Chef immer sehr sozial eingestelt ist. Wir würden unseren Chef gerne überreden, sowohl Strafanzeige, als auch eine Zivilrehtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung von dieser Mandantin zu fordern.
Unser Chef meinte, ich bin kein Abzocker und die Sache ist mit der Entfernung des Posts aus Facebook erledigt. Da es aber eine Facebook Gruppe unserer Region war, und der Chef sehr bekannt ist, würden wir gerne ihn überreden doch gegen diese Mandantin vorzugehen.
![Paniksmiley :panik](./images/smilies/panik.gif)
Dürfen wir, wenn wir die zivilrechtliche Strafbewehrte Unterlassungserklärung schreiben, unsere vorgerichtliche Gebührennote diese Facebookposterin in Rechnung stellen oder nicht? Chef meinte, das geht wohl nicht, nur im gerichtliche Verfahren bzgl. eine Strafbewehrten Unterlassungserklärung, wenn die Damen sie nicht abgibt. Nicht aber vorgerichtlich.
Was meint ihr dazu?
vielen Dank