Verstehe die Kostenentscheidung nicht
Verfasst: 10.03.2016, 13:24
Hallo ihr lieben, ich bins mal wieder.
Wir haben einen Prozess auf Beklagtenseite geführt. Kläger hat erstmal Klage gegen Bekl. zu 1) eingereicht. Diese wurde von uns vertreten. Dann hat der Kläger änderung der Klage beantragt und diese gegen den richtigen Beklagten gerichtet. Wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde fortgeführt als gegen Bekl zu 1 und zu 2.
Nun habe ich das Urteil bekommen und komme mit den Kosten nicht weiter.
Die Entscheidung lautet:
Die Gerichtskosten (also wirklich nur die Gerichtskosten???) haben der Kläger und der Beklagte zu 2) jeweils zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten (RA-Kosten aller Beteiligten? ) des Klägers hat der Beklagte zu 2) zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) und die Kosten der Verweisung hat der Kläger zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis entstandenen Kosten, welche die Beklagte zu 1) zu tragen hat. Im Übrigen hat jeder seine Kosten selbst zu tragen.
Ich komme da nicht weiter.
Würde jetzt KFA nach 106 ZPO machen mit
1,3 VG
0,3 EG
1,2 TG
Ausl
MwSt.
was ist mit dem Kosten der Säumnis und Verweisung gemeint? Hierbei sind doch keine zusätzlichen Kosten entstanden, oder?
Danke euch schonmal.
LG Marina
Wir haben einen Prozess auf Beklagtenseite geführt. Kläger hat erstmal Klage gegen Bekl. zu 1) eingereicht. Diese wurde von uns vertreten. Dann hat der Kläger änderung der Klage beantragt und diese gegen den richtigen Beklagten gerichtet. Wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde fortgeführt als gegen Bekl zu 1 und zu 2.
Nun habe ich das Urteil bekommen und komme mit den Kosten nicht weiter.
Die Entscheidung lautet:
Die Gerichtskosten (also wirklich nur die Gerichtskosten???) haben der Kläger und der Beklagte zu 2) jeweils zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten (RA-Kosten aller Beteiligten? ) des Klägers hat der Beklagte zu 2) zur Hälfte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) und die Kosten der Verweisung hat der Kläger zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis entstandenen Kosten, welche die Beklagte zu 1) zu tragen hat. Im Übrigen hat jeder seine Kosten selbst zu tragen.
Ich komme da nicht weiter.
Würde jetzt KFA nach 106 ZPO machen mit
1,3 VG
0,3 EG
1,2 TG
Ausl
MwSt.
was ist mit dem Kosten der Säumnis und Verweisung gemeint? Hierbei sind doch keine zusätzlichen Kosten entstanden, oder?
Danke euch schonmal.
LG Marina