einstweiliges Verfügungsverfahren - Kostenantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Floppy
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#1

09.03.2016, 11:14

Ich habe folgendes Problem.

Unser Mandant hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugestellt bekommen mit einer vom Gericht gesetzten Stellungnahmefrist.
Wir haben innerhalb der Frist Stellung genommen. Nun kam letztendlich heraus, dass der Antragsteller den einstweiligen Verfügungsantrag zurückgenommen hat. Dieser ging noch vor unserer Stellungnahme ein.
Kann ich überhaupt beantragen, die unserem Mandanten entstandenen Verfahrenskosten aufzuerlegen? Oder ist das ähnlich wie mit der Klagerücknahme, dass das gleich einer Nichtanhängigkeit des Verfahrens kommt?
Stehe hier etwas auf dem Schlauch. Zudem wäre es sehr ärgerlich, wenn wir nun trotz unserer Arbeit unserem Mandanten erklären müssen, dass er unsere Kosten tragen muss.

Hat jemand ne Idee?
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Anahid
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#2

09.03.2016, 11:39

Wenn Euer Mandant von der Zurücknahme nicht informiert war, als er Euch beauftragt hat, liegt ein Fall der vorzeitigen Beendigung vor. Ich würde auf jeden Fall beantragen, der Gegenseite die Kosten aufzuerlegen und dann eine 0,8 VG geltend machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

09.03.2016, 15:43

Ok, danke Dir! Würde ich genauso sehen. Werde jetzt erstmal beantragen, die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen und um Streitwertfestsetzung bitten.
Könnte man eigentlich auch die im Vorhinein für unseren Mandanten entstandene 2300 Geschäftsgebühr in Ansatz bringen? Ich sage nein, die müsste wenn dann zumindest wieder auf die 0,8 VG angerechnet werden. Mein Chef meint jedoch, es könne ja nicht sein, dass der auf den vorgerichtlichen Kosten sitzen bleibt. Ich sehe es jedoch so, dass tatsächlich nur ne 0,8 angesetzt werden kann.

Könnt ihr mir das bestätigen??
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elise98de
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#4

09.03.2016, 16:26

Im KFA hat die GG nichts zu suchen. Die könnte in Form von Schadenersatz gegenüber dem Gegner geltend gemacht werden. Gegenüber dem Mandanten kannst du GG neben der 0,8 VG abrechnen, sofern sie denn entstanden ist.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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