Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege?
Zwei strafverfahren von einem Mdt und ich habe bei beiden beantragt, als Pflichtverteidiger bestellt zu werden.
In dem einen wurde ich bestellt unnd dann wurden die Verfahren verbunden und die Pflichtverteidigung ausgedehnt.
Ich würde jetzt das so abrechnen.
1. Verfahren
Grundgebühr
Verfahrensgebühr ermittlungsverfahren
Verfahrensgebühr Gericht
und das andere
2. Verfahren
Grundgebühr
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren
Verfahrensgebühr Gericht
Terminsgebühr
Ist das richtig?
verbundene Verfahren Strafrecht
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Vor dem Verbund rechnest du getrennt ab und danach zusammen. Ab wann wurde denn verbunden? Wenn es im gerichtlichen Verfahren erfolgte, dürfte die Verfahrensgebühr Gericht nur einmal anfallen.
auch wenn wir in beiden Verfahren schon tätig waren bei Gericht und dann die verfahren erst verbunden wurden?
- Adora Belle
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c-g15 hat geschrieben:Wenn es im gerichtlichen Verfahren erfolgte, dürfte die Verfahrensgebühr Gericht nur einmal anfallen.
Diese Aussage ist falsch. Es kann sehr gut vor der Verbindung schon in beiden Verfahren die gerichtliche VG angefallen sein. Wenn Du in beiden Verfahren schon im Ermittlungsverfahren tätig warst, ist das sogar recht wahrscheinlich, weil Dir dann ja auch bereits die Anklageschriften zugestellt werden. Wichtig ist, dass Du nur erfolgte Tätigkeiten abrechnen kannst.
Übrigens heisst das "Erstreckung". Ist immer hilfreich, die gleichen Ausdrücke zu nutzen wie der Gesetzestext.