Gebührenabrechnung *schwer*

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Päpstin
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#1

02.03.2016, 14:54

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:

Ich muss unsere RVG-Gebühren gegenüber den Mandanten (3 Mandanten) abrechnen.
Wir können Gebühren abrechnen für
1. die vorgerichtliche Beratung (Geschäftsgebühr, Pauschale und Mwst, Streitwert 5.808,56 €) und
2. die gerichtliche Vertretung im
- Mahnverfahren (SW 5.808,56 €)
- Klageverfahren (SW 3.016,60 €)

Unsere gerichtlichen Kosten wurden im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend unserem Antrag vom 09.11.2015 auf 1.587,46 € festgesetzt. Da unsere vorgerichtlichen Kosten aber nicht Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahren waren, müssen wir diese noch ergänzen. Leider können wir diese wegen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht einfach unserer Kostenaufstellung aus dem KFA voranstellen, sondern müssen die Beträge aus dem Antrag (wegen der Anrechnung) anpassen. Das ist nicht ganz einfach, da wir hier nicht nur eine Verfahrensgebühr haben, sondern zwei (Mahnverfahren und Klageverfahren), und dies auch noch mit unterschiedlichen Streitwerten. Hinzu kommt noch, dass die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens angerechnet wird (siehe unser Kostenfestsetzungsantrag). Als Sahnehäubchen kommt oben drauf, dass wir 3 Mandanten haben (Erhöhungsgebühr!). Die Frage ist also, ob und in welcher Höhe und auf welche der Verfahrensgebühren die Geschäftsgebühr anzurechnen ist.

Wäre super wenn Ihr mich da unterstützen könntet. Habt Ihr da vl. eine Vorlage für mich? Vielen vielen :thx
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icerose
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#2

02.03.2016, 14:57

zunächst Herzlich Willkommen bei uns :wink1

Unterbreitest du bitte einen Vorschlag, wie du abrechnen würdest. Dann können wir uns gern austauschen :knutsch
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Liesel
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#3

02.03.2016, 14:58

Ich hätte gern erst einen kleinen Vorschlag zur Diskussionsgrundlage.
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#4

02.03.2016, 14:58

ich werde irgendwie gar nicht schlau aus deinem Text. :kopfkratz die Anrechnungen ergeben sich aus Vorb. 3 IV VV RVG und Nr. 3305 VV RVG.

stell mal bitte deinen Vorschlag ein, dein erschließt sich mir vielleicht, wo dein Problem hier überhaupt liegt.
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#5

02.03.2016, 15:12

Hallo vorab, sorry hatte ich unterschlagen :-) Ich werde jetzt mal die komplette Kostenfestsetzung einstellen in der wir nicht die außergerichtlichen Kosten festgemacht haben

Streitwert: 5.808,56 EUR
1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) zzgl 0,6 Erhöhungsgebühr (3 Mdt.) EUR 566,40
Anrechnung - EUR 566,40

1,3 Verfahrensgebühr (Klageverfahren) zzgl. 0,6 Erhöhungsgebühr (3.Mdt.) EUR 672,60

Streitwert: 3.016,60 EUR
1,2 Terminsgebühr EUR 302,40
1,0 Einigungsgebühr EUR 252,00
Geschäftsreise EUR 42,00
Abwesenheit EUR 25,00
2 x Post und Tele. EUR 40,00
(für Mahn- und Klageverfahren EUR 1.334,00
19 % MwST EUR 253,46
Summe EUR 1.587,46

Diese Kosten wurden auch bereits festgesetzt. Leider bin ich total ratlos :-(
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#6

02.03.2016, 15:16

sieht auf den ersten Blick richtig aus. wo ist jetzt dein Problem?
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#7

02.03.2016, 15:22

hu, das ist leicht verwirrend.
die Abrechnung an Mdt sollte meiner Meinung nach so aussehen:
13, Nr. 2300 aus Wert 5.808,xx €
0,6 Erhöhung 1008 aus 5.808,xx €
+ PTE + UST =

dann: 1,0 Nr. 3305 aus 5.808,xx €
06, Erhöhung 1008 aus 5.808,xx €
Anrechnung 0,75 GG aus 5.808,xx €
+ PTE + UST =

dann: 1,3 Nr. 3100 aus 3.016,16 €
Anrechnung 1,0 (3305) aus 3.016,16 €
+ Termin + Einigung + PTE + UST = ich rechne nicht die Beträge aus :lol:

Hab ich auch die Frage richtig verstanden? ;)
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#8

02.03.2016, 15:35

Die 1008 ist keine eigenständige Gebühr, sondern die Ausgangsgebühr erhöht sich entsprechend.

@icerose: Stimme mit dir überein, bis auf die VG für das Klageverfahren. Auch hier ist die Erhöhung wegen 3 Auftraggeber zu beachten und die Anrechnung der 3305 erfolgt komplett inkl. Erhöhung.

@Päpstin: Ihr habe die VG für das Klageverfahren im KfA aus dem SW in Höhe von 5808,56 Euro berechnet?
Zuletzt geändert von Liesel am 02.03.2016, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

02.03.2016, 15:37

hast Recht, Liesel, da hab ich zwei Sachen übersehen :oops:
Danke dir - sowas hatte ich das letzte Mal in der Schule - nu ist es wieder frisch :mrgreen:
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#10

02.03.2016, 15:40

@Liesel: Jetzt habe ich aber noch eine Frage - einfach für mich zum Verständnis. Die Themenstarterin hat in ihrem KFA die Anrechnung der 3305 aus dem hohen Gegenstandswert genommen. Gerichtliches Verfahren war ja dann nur über den GW von über 3.000,00 Euro. Hätte hier die Anrechnung nicht nur aus dem geringerein Betrag erfolgen müssen? Hab ich da jetzt einen Knoten im Hirn?
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