Ich bräuchte noch mal kurz Hilfe. Irgend wie kann ich keinen klaren Gedanken fassen und stehe total auf der Leitung:
Scheidungsverfahren
Rechtzeitig wurde vor dem Scheidungstermin ein Antrag im Verbund bezüglich Kindes- und nachehelichem Unterhalt eingereicht.
Termin fand statt und die Streitwerte wurden wie folgt festgesetzt:
Scheidung 15000
VA 4500
Unterhalt 500
Vergleich 4500
Wie rechne ich ab ???
1,3 VG aus 20000
0,8 VG aus 4000
1,2 TG aus 24500
1,0 aus 4500 ?
Abrechnung bei Familienrecht
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ich nehm mal an, beim Wert für die Scheidung steht eine 0 zuviel - oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Adora Belle
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Nee, das wird schon so stimmen. Mindestwert sind ja schon 3.000 EUR.
Worüber wurde sich denn verglichen? Und wie kommst Du auf die 0,8 VG, wenn doch alles anhängig war?
Worüber wurde sich denn verglichen? Und wie kommst Du auf die 0,8 VG, wenn doch alles anhängig war?
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hab mich verguckt, sorry (kann heut keine Zahlen mehr sehen)
also die 0,8 kommt aus 4500, die 1,0 aus 20000 und noch eine 1,5 aus 4500. Und bei dem ganzen § 15 II, III RVG nicht vergessen.
Aber: Ist das denn ein Vergleichsmehrwert? Wenn nicht, dann gibt es weder die 0,8 Gebühr noch die 1,5.
also die 0,8 kommt aus 4500, die 1,0 aus 20000 und noch eine 1,5 aus 4500. Und bei dem ganzen § 15 II, III RVG nicht vergessen.
Aber: Ist das denn ein Vergleichsmehrwert? Wenn nicht, dann gibt es weder die 0,8 Gebühr noch die 1,5.
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