Abrechnung bei Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
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#1

02.03.2016, 14:34

Ich bräuchte noch mal kurz Hilfe. Irgend wie kann ich keinen klaren Gedanken fassen und stehe total auf der Leitung:

Scheidungsverfahren
Rechtzeitig wurde vor dem Scheidungstermin ein Antrag im Verbund bezüglich Kindes- und nachehelichem Unterhalt eingereicht.

Termin fand statt und die Streitwerte wurden wie folgt festgesetzt:
Scheidung 15000
VA 4500
Unterhalt 500
Vergleich 4500

Wie rechne ich ab ???

1,3 VG aus 20000
0,8 VG aus 4000
1,2 TG aus 24500
1,0 aus 4500 ?
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icerose
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#2

02.03.2016, 14:45

ich nehm mal an, beim Wert für die Scheidung steht eine 0 zuviel - oder?
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#3

02.03.2016, 14:46

Vergleich über VA?
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#4

02.03.2016, 14:48

Nee, das wird schon so stimmen. Mindestwert sind ja schon 3.000 EUR.

Worüber wurde sich denn verglichen? Und wie kommst Du auf die 0,8 VG, wenn doch alles anhängig war?
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#5

02.03.2016, 14:50

hab mich verguckt, sorry (kann heut keine Zahlen mehr sehen)
also die 0,8 kommt aus 4500, die 1,0 aus 20000 und noch eine 1,5 aus 4500. Und bei dem ganzen § 15 II, III RVG nicht vergessen.
Aber: Ist das denn ein Vergleichsmehrwert? Wenn nicht, dann gibt es weder die 0,8 Gebühr noch die 1,5.
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