Abrechnung Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lillymaus
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#1

01.03.2016, 15:03

Wir haben in unserer Kanzlei eigentlich keine sozialrechtlichen Mandate.

Nun hat Chefin aber eines angenommen und ich grüble gerade: Wie rechne ich ab?

Wir haben gegen einen Bescheid der Knappschaft Widerspruch eingelegt. Es geht darum, dass die Knappschaft es im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ablehnt, die Kosten für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen zu zahlen.

Ich rechne doch auch hier die 2300 bzw. 2302 ab oder? Aber nach welchem Streitwert? Auffangwert 5000 €? Erscheint mir aber was hoch, oder?
c-g15
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#2

01.03.2016, 15:13

Nach 2302 VV = Betragsrahmengebühr
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