Streitwert Widerspruch gegen Behindertenbescheied

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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suitan
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#1

29.02.2016, 14:50

Hallo Zusammen,

wir machen in der Kanzlei so gut wie nie Sozialrecht. Nun habe ich hier etwas, das ich mit dem Amt für Familie und Soziales abrechnen soll. Unserer Mandantin wurde nach einem Unfall 40 GdB zugesprochen. Gegen diesen Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt und diesem Widerspruch wurde stattgegeben und u.a. mit entschieden, dass unsere Kosten übernommen werden. Jetzt soll ich mit dem Amt abrechnen und habe keine Ahnung nach welchem Wert ich abrechnen soll. Hier geht es nicht um einen Arbeitslosengeldbescheid oder Ähnlichem. Welchen Wert kann ich hier Zu Grunde legen? In Nr. 2302 VV RVG steht geregelt, dass ich eine Gebühr zwischen 50,00 EUR und 640 EUR abrechnen kann. Kann mir jemand helfen mit der Abrechnung bitte?

Danke im Voraus, suitan
c-g15
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#2

29.02.2016, 15:03

Das ist richtig, daher benötigst du hier keinen Gegenstandswert. Es entsteht eine Betragsrahmengebühr (50 - 640 €; Mittelgebühr = 345 €).
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