Nach mehreren Sachverständigengutachten etc. war im Oktober 2015 ein neuer Termin. Hier ist die Gegenseite nicht erschienen, sodass Versäumnisurteil erging.
Mein Chef will jetzt eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen mit der Rechtsschutz. Die Rechtsschutz wiederum will das Urteil vorgelegt bekommen. Lege ich denen jetzt das VU vor, wollen die natürlich nur eine 0,5 Gebühr zahlen.
Was ist denn jetzt richtig?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)