Beauftragung erst ab Antrag auf Erlass VB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Annabella
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#1

23.02.2016, 12:18

Hallo.

Brauch mal eure Hilfe. Wir sind mandatiert erst seit Beantragung des Vollstreckungsbescheides. Den Mahnbescheid hat die Mandantschaft gemacht. Was kann ich jetzt abrechnen? VB Gebühr kann doch nicht einzeln stehen oder? Steh aufn schlauch

:thx
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Liesel
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#2

23.02.2016, 12:22

Wieso nicht?
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#3

23.02.2016, 12:23

ich dachte es ist keine sogenannte Geschäftgebühr. Also kann die doch alleine stehen? Verwechsel ich das mit der Widerspruchsgebühr?
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Liesel
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#4

23.02.2016, 12:28

Auch die 3307 kann allein entstehen.

Die 3308 ist eine VERFAHRENSgebühr.
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#5

23.02.2016, 12:43

ok danke
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