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Gegenstandswert bei Unterhaltsberechnung (Elternunterhalt)

Verfasst: 19.02.2016, 11:50
von feivel06
Mandantschaft wurde von Behörde wegen übergegangener Ansprüche auf Elternunterhalt in Anspruch genommen. Die Behörde hat aber noch keinen Unterhalt beziffert, will erst mal nur Auskunft über die Einkünfte etc. Mandantschaft möchte eine Unterhaltsberechnung durchgeführt haben und die Unterlagen sollen an die Behörde gesendet werden (will Mandantschaft nicht selber machen).

Welcher Gegenstandswert kann angesetzt werden? Es soll Vorschussrechnung an die Mandantschaft gestellt werden.

Re: Gegenstandswert bei Unterhaltsberechnung (Elternunterhal

Verfasst: 19.02.2016, 12:25
von Anahid
Solange keine Bezifferung oder Berechnung vorliegt, etwas schwierig. Da es nur ein Vorschuss ist, forder doch einfach mal 500,00 € brutto an.

Re: Gegenstandswert bei Unterhaltsberechnung (Elternunterhal

Verfasst: 20.04.2016, 09:41
von RENO-IM
Ich greife das Thema nochmal auf....

Bei mir war der gleiche Sachverhalt... wir haben dann für unseren Mandanten Auskunft erteilt und die Behörde hat den Unterhalt berechnet. Der monatliche Unterhaltsbeitrag liegt unter 50,00 €. Kann ich als Gegenstandswert jetzt nur 12 x 50,00 € nehmen? :shock: Muss doch als Zivilsache abrechnen oder nicht?

Vielen Dank für Antworten und allen einen schönen sonnigen Tag :)