Gegenstandswert bei Unterhaltsberechnung (Elternunterhalt)
Verfasst: 19.02.2016, 11:50
Mandantschaft wurde von Behörde wegen übergegangener Ansprüche auf Elternunterhalt in Anspruch genommen. Die Behörde hat aber noch keinen Unterhalt beziffert, will erst mal nur Auskunft über die Einkünfte etc. Mandantschaft möchte eine Unterhaltsberechnung durchgeführt haben und die Unterlagen sollen an die Behörde gesendet werden (will Mandantschaft nicht selber machen).
Welcher Gegenstandswert kann angesetzt werden? Es soll Vorschussrechnung an die Mandantschaft gestellt werden.
Welcher Gegenstandswert kann angesetzt werden? Es soll Vorschussrechnung an die Mandantschaft gestellt werden.