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Klagerücknahme oder Anerkenntnisurteil

Verfasst: 18.02.2016, 17:15
von Andy66
Wir haben relativ häufig den Fall, dass die Gegenseite (Versicherung) den Prozess nicht aufnimmt und nach Zustellung Hauptforderung, außergerichtliche Kosten und Zinsen zahlt und Kostenübernahme erklärt. Wir geben dann der Beklagten die Verfahrenskosten auf, wenn die bezahlt sind, nehmen wir die Klage zurück. Und ich sehe hier nicht, dass ich hier aufgrund der gegnerischen Zahlung noch für ein Anerkenntnisurteil das Rechtsschutzbedürfnis hätte. Ich brauch nicht mal einen Titel, weil ich das Geld ja schon habe. Hinsichtlich des Entstehens einer Einigungsgebühr gibts wohl Uneinigkeit, wobei Enders die bejaht - und dabei wohl recht allein ist.

Konkreter Fall: Klage, schriftliches Vorverfahren, Schriftsätze werden gewechselt. Jetzt bietet die Beklagte an (weil ein Parallelverfahren für sie schlecht ausgegangen ist), hier auch Kosten und Zinsen zu zahlen und die Verfahrenskosten zu übernehmen. Wenn wir es hier so machen "wie immer", haben wir die vielen Schriftsätze für lau geschrieben und die Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren (Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1) fällt nicht an, weil nicht entschieden wird.

Mein Gedankengang ist jetzt: Aufgrund des Angebots der Beklagten beantrage ich den Erlaß eines Anerkenntnisurteils und verdiene mir damit die Terminsgebühr. Ich möchte die Sache tituliert haben, weil ich ja nur eine Zahlungszusage habe, keinen konkreten Geldeingang. Daher Rechtsschutzbedürfnis für das Anerkenntnisurteil.

Seht Ihr das auch so?

Re: Klagerücknahme oder Anerkenntnisurteil

Verfasst: 18.02.2016, 17:20
von Liesel
Probieren kannst du es. Ob sich die Gegenseite darauf einlässt, ist allerdings fraglich. Spielen die nämlich nicht mit und zahlen einfach die Forderung, bist du auf dem gleichen Stand.

Re: Klagerücknahme oder Anerkenntnisurteil

Verfasst: 18.02.2016, 17:24
von Andy66
Ich frag mich nur, warum er das nicht gleich macht, sondern uns schreibt, wir sollen ihm alles aufgeben.

Re: Klagerücknahme oder Anerkenntnisurteil

Verfasst: 18.02.2016, 17:25
von SonicEvil
Hmm... soll Dein Chef doch dort mal anrufen und das anlässlich eines Telefonats besprechen... :pfeif