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Haftbefehlsverkündungstermin - Gebühren?!

Verfasst: 17.02.2016, 14:28
von michi-bruce
Hallöchen!

Mein Chef war gerade zu einem Haftbefehlsverkündungstermin. Er hat beantragt, den Haftbefehl ggg. gegen geeignete Auflagen außer Vollzug zu setzen. Zudem hat er auf die Verlesung der Anklageschrift verzichtet.

Nun die Frage: fällt dafür bereits die Gebühr gem. Nr. 4102 VV RVG an - oder reicht das noch nicht aus?

Für eine kurze Rückmeldung bin ich euch dankbar. :oops:

Re: Haftbefehlsverkündungstermin - Gebühren?!

Verfasst: 17.02.2016, 14:37
von Liesel
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Aufl., Rn. 13 zu 4102, 4103 sagt: "Schließt sich allerdings an die Verkündung des Haftbefehls eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an, entsteht die Terminsgebühr." Nachdem beantragt wurde, den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen, dürfte dies für den Anfall der Gebühr ausreichen.

Re: Haftbefehlsverkündungstermin - Gebühren?!

Verfasst: 17.02.2016, 14:42
von michi-bruce
:thx :knutsch