Gegenstandswert Nr. 2300 VV bei späterem Prozessvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Marlinski
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#1

16.02.2016, 10:12

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier gerade eine recht umfangreiche Rechnung. Aber worum es konkret geht:

Wir waren zunächst außergerichtlich tätig. Im Wege des streitigen Verfahrens wurde ein Vergleich geschlossen, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen wurden. Diese Abrechnung ist mir klar.

Aber: Die außergerichtliche Tätigkeit muss noch abgerechnet werden. Bleibt es hier bei dem ursprünglichen GW, der auch rechtshängig war, oder müssen die nicht rechtshängigen mitverglichenen Ansprüche zu dem urprünglichen GW addiert werden für Nr. 2300 VV?

:thx
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Heinrich Wolfgang Seidel
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#2

16.02.2016, 10:15

Das kommt darauf an, ob die nicht rechtshängigen Ansprüche außergerichtlich bereits mit geltend gemacht wurden.
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#3

16.02.2016, 10:15

Die GG entsteht aus dem Wert des Gegenstandes, um den es bei der Tätigkeit geht. Da wird nix draufgerechnet.
Marlinski
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#4

16.02.2016, 10:59

Danke Euch :wink1
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#5

17.02.2016, 12:11

Okay, also mein Chef sagt, er hatte den Auftrag zur kompletten Abwicklung und möchte quasi außergerichtlich über den festgesetzen Wert + die nicht rechtshängigen mitverglichenen Ansprüche abrechen.

Lassen wir das mal so dahingestellt.

Masterfrage:

In welcher Höhe rechne ich an?

Meine Rechnung sieht aktuell so aus (ich habe die Beträge vereinfacht dargestellt):

1,9 GG 2300, 1008 VV (15.000)
1,9 VG 3100, 1008 VV (5.000)
1,4 VG 3101,1008 VV (10.000)
(§ 15 III berücksichtigt)
abzgl. 0,75 GG 2300 VV (15.000)
1,2 TG 3104 VV (15.000)
1,0 EG 1003 VV (5.000)
1,5 EG 1000 VV (10.000)
(§ 15 III berücksichtigt)
PTE 7002 VV (2 mal)

Wie seht ihr das? Wie gehe ich mit der GG korrekt um?
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#6

17.02.2016, 12:19

Ich kann an Deiner Abrechnung nix Falsches erkennen.
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Marlinski
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#7

17.02.2016, 12:39

Okay, also wird 0,75 GG über den kompletten Wert (später rechtshängig und nicht rechtshängig) angerechnet?

Denn die 1,9 VG 3100 sind ja nur über 5.000 und dafür die 1,4 VG 3101 über 10.000? Weißt Du, worauf ich hinaus will?
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#8

17.02.2016, 15:03

Lt. der Vorbemerkung 3 Nr. 4 ist eine GG auf eine spätere VG anzurechnen. Ob die VG nun aus 3100 oder aus 3101 berechnet wird, ist hier unerheblich. Da über den gesamten Streitwert der GG VG´s abgerechnet werden, ist natürlich auch die GG aus dem vollen Streitwert mit 0,75 anzurechnen. ;)
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Marlinski
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#9

17.02.2016, 16:19

Super danke... Das ist echt ne umfangreiche Rechnung und ich bin froh, wenns durch ist (wurde noch eine weitere VV aus dem Selbstständigen Beweisverfahren angerechnet).... Danke für Deine Hilfe!
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