Re: Erhöhungsgebühr ja / nein
Verfasst: 14.02.2016, 14:40
Das Problem ist, er hat auch außergerichtlich die 1037 EUR nur für den Ehemann geltend gemacht. Ich kann hier einfach nichts finden, was eine Erhöhungsgebühr rechtfertigt bzw. dann im Nachhinein sogar zwei Abrechnungen.
Meines Erachtens handelt es sich um dieselbe Angelegenheit, in welchem die Gegenstände zusammengerechnet werden und die Gebühren nur einmal abgerechnet werden können, da der Rechtsanwalt immer nur den Ehemann vertreten hat. Also wie in meinem ersten Beitrag.
Meines Erachtens handelt es sich um dieselbe Angelegenheit, in welchem die Gegenstände zusammengerechnet werden und die Gebühren nur einmal abgerechnet werden können, da der Rechtsanwalt immer nur den Ehemann vertreten hat. Also wie in meinem ersten Beitrag.