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Re: Erhöhungsgebühr ja / nein

Verfasst: 14.02.2016, 14:40
von Adelia
Das Problem ist, er hat auch außergerichtlich die 1037 EUR nur für den Ehemann geltend gemacht. Ich kann hier einfach nichts finden, was eine Erhöhungsgebühr rechtfertigt bzw. dann im Nachhinein sogar zwei Abrechnungen.
Meines Erachtens handelt es sich um dieselbe Angelegenheit, in welchem die Gegenstände zusammengerechnet werden und die Gebühren nur einmal abgerechnet werden können, da der Rechtsanwalt immer nur den Ehemann vertreten hat. Also wie in meinem ersten Beitrag.

Re: Erhöhungsgebühr ja / nein

Verfasst: 14.02.2016, 14:53
von Sonnenkind
Ich seh hier keinen Anfall der Erhöhungsgebühr.

Re: Erhöhungsgebühr ja / nein

Verfasst: 14.02.2016, 16:17
von 13
Gibt es einen SW-Beschluss?

Re: Erhöhungsgebühr ja / nein

Verfasst: 15.02.2016, 07:52
von Adelia
Nein, ein SW-Beschluss liegt mir nicht vor.

Re: Erhöhungsgebühr ja / nein

Verfasst: 15.02.2016, 10:09
von 13
Dann im Zweifel einen beantragen, denn aus ihm sollte sich ersehen lassen, wie der Richter gedacht hat.