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Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 10.02.2016, 09:41
von iri
Hallo,

wir haben einen ZV-Kombi-Antrag gestellt mit folgenden Anträgen:

1. Pfändung
2. VA nach § 807 ZPO
3. Auskunft nach § 802l ZPO

Alle drei Anträge wurden vollzogen. Kriegen wir für den Antrag auf Auskunft nach § 802l ZPO ebenfalls noch eine Gebühr Nr. 3309 VV RVG oder ist diese mit dem ersten Antrag (Pfändung) abgegolten?

Vielen lieben Dank vorab!

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 10.02.2016, 09:43
von Tine Dea
Für die Drittauskünfte fällt beim RA keine weitere Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG an, diese ist mit der 0,3 für den Antrag nach § 807 ZPO abgegolten

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 10.02.2016, 09:43
von Liesel
802l ZPO ist Teil des VA-Verfahrens und daher mit der VA-Gebühr abgegolten.

Re: Kosten Zwangsvollstreckung

Verfasst: 10.02.2016, 09:43
von iri
Vielen lieben Dank für die sehr schnelle Antwort!!!!