Abrechnung Pflichtverteidiger

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MaPe
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#1

01.02.2016, 11:03

Hilfe, ich muss heute zum ersten Mal eine Sache abrechnen, wo "mein" Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt worden ist. In dieser Sache sind vier einzelne Diebstähle schon ziemlich am Anfang verbunden worden. Ich frage mich nun, ob ich bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses in jeder der vier Akten eine Grundgebühr abrechnen kann.

1. Akte: Beginn am 25.02.2014, dann Akteneinsichtsgesuch, Akte kommt am 14.03.2014, Beschluss über Verbund kommt ebenfalls am 14.03.2014
2. Akte: Beginn am 25.02.2014, Anklageschrift wird dem Mandanten direkt zugestellt am 30.12.2013, Akteneinsichtsgesuch, Beschluss über Verbund
kommt am 14.03.2014, Akte folgt am 18.03.2014
3. Akte: Beginn am 25.02.2014, Anklageschrift wird dem Mandanten direkt zugestellt am 04.02.2014, Akteneinsichtsgesuch, Beschluss über Verbund
kommt am 14.03.2014, Akte kommt am 18.03.2014
4. Akte: Beginn am 25.02.2014, Anklageschrift wird dem Mandanten direkt zugestellt am 03.02.2014, Akteneinsichtsgesuch, Beschluss über Verbund
kommt am 14.03.2014, Akte kommt am 18.03.2014

Welche Gebühren nach dem Verbund entstehen, habe ich soweit für mich schon herausgesucht. Ich frage mich jedoch, ob ich nun 3x eine Abrechnung nur für die Grundgebühr machen kann und 1x alles andere zusammen berechne.

Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt und hoffe, dass diese Frage nicht zu dusselig ist..... :kopfkratz
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Liesel
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#2

01.02.2016, 11:16

Die Grundgebühr entsteht nicht allein, sondern immer neben der entsprechenden Verfahrensgebühr.

Erfolgte die Erstreckung der Pflichtverteidigung hinsichtlich der hinzuverbundenen Verfahren?
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#3

01.02.2016, 11:25

Im Beschluss über den Verbund der einzelnen Sachen steht dann der Satz: "Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt xxx aus xxx zum Verteidiger bestellt."

Oh.... also dann logischerweise auch nur einmal die Grundgebühr, richtig?
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Adora Belle
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#4

01.02.2016, 11:49

Entstanden sind vier Grundgebühren 4100 und vier Verfahrensgebühren 4106. Die werden aber nur über PV erstattet, wenn die Beiordnung auf die hinzuverbundenen Verfahren erstreckt ist.
MaPe
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#5

01.02.2016, 12:37

Tausend Dank :wink1
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