Hallo ihr Lieben,
ich stehe mal wieder vor einem Problem...
Ich soll eine Strafsache abrechnen...
Wir wurden vom Mandanten beauftragt ca. vier Wochen bevor der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt wurde. Wir haben ca. 3 Wochen nach Beauftragung bei der PI angezeigt, dass wir Angeklagten vertragen, haben dann Akteneinsicht genommen (so haben wir von dem Strafbefehlsantrag erfahren). Kurze Zeit später haben wir das Mandatsverhältnis gekündigt.
Nun soll ich abrechnen...
Würde wie folgt abrechnen:
4100
4104
4106
Kopien
Auslagen
MWST
Bin mir nur bei der 4106 nicht sicher weil so richtig tätig geworden sind wir nicht, haben halt mit der PI korrespondiert, mit Mandant und haben vom Gericht die Akte erhalten..
Was meint ihr denn dazu?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Strafsache abrechnen
- Adora Belle
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Angefallen sind beide VGen, 4104 und 4106. Aber sicher nicht in Höhe der Mittelgebühr.
- Adora Belle
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Das müsst Ihr schon selbst einschätzen. Dafür gibts §14. Und zwischen Mittel- und Mindestgebühr hast Du doch eine große Spanne, die Du nutzen kannst.
- skugga
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Das vergessen die RAe gerne beim Auftrag: "Bitte mal die StrS abrechnen." In den allerseltensten Fällen können wir ab- und einschätzen, wo im Gebührenrahmen die Tätigkeit angesiedelt ist...beachnixe hat geschrieben:Danke.
Dann gebe ich es mal dem Chef und schau was er meint was wir verlangen.
Danke nochmals!!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Adora Belle
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Wie soll das bei Rahmengebühren reichen? Ist das Ironie?
- skugga
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Und wo bitteschön soll diese Weisung konkret sein?Adora Belle hat geschrieben:Wie soll das bei Rahmengebühren reichen? Ist das Ironie?
Ich kann ja schlecht noch bei den popligsten Sachen erstmal die Höchstgebühr in die Rechnung knallen. Und auch die alte Devise "im Zweifel die Mittelgebühr" haut leider nicht hin.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.