Hallo,
kann mir jemand sagen, wie eine Kostenrechnung an den Mdt
aussieht bei einem ganz normalen Vergleich? Muss angerechnet werden? Mdt. ist Kläger. Ich finde nur komplizierte
Sachen mit Vergleichsmehrwert usw.!
Vergleich Kostenrechnung
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Erstmal wäre ein bisschen mehr Sachverhalt nicht schlecht...
so kann ich dir nicht antworten...
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Deine Frage gibt nicht unbedingt gerade viel her; du schreibst Abrechnung gegenüber Mandant. Sofern ihr auch außergerichtlich tätig gewesen seit, dann hat die Anrechnung Geschäftsgebühr / Verfahrensgebühr zu erfolgen. Das denke ich, meinst du.
Die Kostenfestsetzung kann unter Umständen schon wieder anders ausschauen. Sofern die Gegenseite zur Zahlung der außergerichtlichen Gebühren verurteilt wurde, wäre hier im KFA auch anzurechnen.
Du schreibst ja aber sowieso, dass es dir um die Abrechnung gegenüber dem Mandanten geht. Hoffe, dass es dir weiterhilft.
Die Kostenfestsetzung kann unter Umständen schon wieder anders ausschauen. Sofern die Gegenseite zur Zahlung der außergerichtlichen Gebühren verurteilt wurde, wäre hier im KFA auch anzurechnen.
Du schreibst ja aber sowieso, dass es dir um die Abrechnung gegenüber dem Mandanten geht. Hoffe, dass es dir weiterhilft.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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