Vergleich Kostenrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ole
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#1

21.01.2016, 17:05

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie eine Kostenrechnung an den Mdt
aussieht bei einem ganz normalen Vergleich? Muss angerechnet werden? Mdt. ist Kläger. Ich finde nur komplizierte
Sachen mit Vergleichsmehrwert usw.!
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icerose
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#2

21.01.2016, 17:21

Erstmal wäre ein bisschen mehr Sachverhalt nicht schlecht... :pfeif
so kann ich dir nicht antworten...
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Sonnenkind
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#3

21.01.2016, 17:22

Deine Frage gibt nicht unbedingt gerade viel her; du schreibst Abrechnung gegenüber Mandant. Sofern ihr auch außergerichtlich tätig gewesen seit, dann hat die Anrechnung Geschäftsgebühr / Verfahrensgebühr zu erfolgen. Das denke ich, meinst du.
Die Kostenfestsetzung kann unter Umständen schon wieder anders ausschauen. Sofern die Gegenseite zur Zahlung der außergerichtlichen Gebühren verurteilt wurde, wäre hier im KFA auch anzurechnen.
Du schreibst ja aber sowieso, dass es dir um die Abrechnung gegenüber dem Mandanten geht. Hoffe, dass es dir weiterhilft.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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