KFA-Problem

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katta
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#1

18.01.2016, 10:36

Hallo,
ich habe hier ein Abrechnungsproblem:
Verfahren wurde durch Vergleich abgeschlossen mit Quote.
Gegenseite war nur bis zum Termin anwaltlich vertreten - danach hat Gegner sich selbst vertreten

Rechnet jetzt 104 ZPO KFA ab - wohl eher Kostenausgleichsantrag (aber egal)

1,3 VG mit PTE und Steuern ab - finde ich so ok - Kosten sind ja dem Anwalt entstanden (RE liegt bei)
und Auslagen und Fahrtkosten des Beklagten zum GT - GT und Wohnort sind beide in MS (7 km Weg)
rechnet 45,00 € ab (kein Beleg, gar nichts - evtl. Abwesenheitsgeld für 4-8 Stunden?)

Würde die 45 € monieren - in voller Höhe oder sind Fahrtkosten ok?

LG Katta
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#2

18.01.2016, 10:38

Ich würde hier schon nachhaken; es kann vermutlich auch Verdienstausfall sein, sollte sich aber schon schlüssig ergeben. Deshalb würde ich in jedem Fall monieren und um Aufklärung bitten, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.
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#3

18.01.2016, 10:40

Danke für die schnelle Antwort
Wäre Abwesenheitsgeld, wenn es das ist, für die Gegenseite festsetzungsfähig?
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#4

18.01.2016, 11:02

Nein; sofern die Gegenseite keinen Verdienstausfall hatte, dann käme noch § 20 JVEG in Betracht.
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#5

18.01.2016, 23:08

Stehen denn da keine § dabei? Nur 45€? 7005 sind m.E. 40€
achso ohne RA...überlesen.
Er müsste dann schon etwas an Belegen vorlegen meine ich.
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