Hallo,
ich habe hier ein Abrechnungsproblem:
Verfahren wurde durch Vergleich abgeschlossen mit Quote.
Gegenseite war nur bis zum Termin anwaltlich vertreten - danach hat Gegner sich selbst vertreten
Rechnet jetzt 104 ZPO KFA ab - wohl eher Kostenausgleichsantrag (aber egal)
1,3 VG mit PTE und Steuern ab - finde ich so ok - Kosten sind ja dem Anwalt entstanden (RE liegt bei)
und Auslagen und Fahrtkosten des Beklagten zum GT - GT und Wohnort sind beide in MS (7 km Weg)
rechnet 45,00 € ab (kein Beleg, gar nichts - evtl. Abwesenheitsgeld für 4-8 Stunden?)
Würde die 45 € monieren - in voller Höhe oder sind Fahrtkosten ok?
LG Katta
KFA-Problem
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Ich würde hier schon nachhaken; es kann vermutlich auch Verdienstausfall sein, sollte sich aber schon schlüssig ergeben. Deshalb würde ich in jedem Fall monieren und um Aufklärung bitten, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Nein; sofern die Gegenseite keinen Verdienstausfall hatte, dann käme noch § 20 JVEG in Betracht.
Liebe Grüße Sonnenkind
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- paralegal6
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Stehen denn da keine § dabei? Nur 45€? 7005 sind m.E. 40€
achso ohne RA...überlesen.
Er müsste dann schon etwas an Belegen vorlegen meine ich.
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Er müsste dann schon etwas an Belegen vorlegen meine ich.