Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Wir haben ein Scheidungsverfahren mit VA betrieben. Der Ehemann wirkt am VA nicht mit. Im heutigen Verhandlungstermin wurde erwähnt, dass der VA aufgrund der Nichtmitwirkung des Ehemannes nicht durchgeführt und auch nicht tenoriert wird. Die Richterin hat den Gegenstandswert für die Scheidung auf 3.000,00 € festgesetzt, jedoch für den VA nichts. Müsste nicht auch noch 1.000,00 € für den VA festgesetzt werden? Wenigstens für die Verfahrensgebühr sind doch Gebühren für die Scheidung und den VA entstanden.
Ich würde eigentlich auch den VA mit in die Terminsgebühr nehmen. Wie seht ihr das?
Danke im Voraus.
Gegenstandswert wenn VA nicht durchgeführt wird
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Der VA ist automatisch mit anhängig. Selbst wenn keine Entscheidung darüber getroffen wird, ist entsprechend zu tenorieren. Hab ich noch nicht anders erlebt. Und natürlich wird dafür auch ein Wert festgesetzt, der für VG und TG gilt.
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Auch bei uns wird immer ein Wert mit für den Versorgungsausgleich festgesetzt und der wird bei uns häufiger durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen!