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Postentgelte

Verfasst: 13.01.2016, 14:31
von Svengie
Hallo,

ich benötige eure Hilfe. :wink1

Ich habe gerade einen KFA gefertigt und folgende Gebühren abgerechnet:

0,5 VG 3307
Postentgelte
1,3 VG 3100
Anrechnung der 0,5 3307 in voller Höhe
1,2 TG 3104

Jetzt sagte mein Chef, ich müsste auch die Auslagen für die Vertretung des Antragsgegners in voller Höhe anrechnen. Stimmt das? Er sagt, dass wäre ein einheitliches Verfahren, aber ich bin der Meinung, dass die Postentgelte sowohl für das Mahnverfahren als auch für das streitige Verfahren anfällt und lediglich die reine VG 3307 anzurechnen ist. Wie ist das? Ggf. mit §§?

Re: Postentgelte

Verfasst: 13.01.2016, 14:37
von Adora Belle
Angerechnet werden nur Gebühren.

Re: Postentgelte

Verfasst: 13.01.2016, 14:38
von Tine Dea
Die Auslagenpauschale (Postentgelte) sind zweimal anzusetzen. Wie du richtig denkst, sind das Mahnverfahren und das anschließende streitige Verfahren zwei Angelegenheiten.
§ 17 Nr. 2 RVG

Re: Postentgelte

Verfasst: 13.01.2016, 15:24
von Svengie
Danke :wink1 :wink1