Insolvenzanfechtung abrechnen...

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schwalbe
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#1

13.01.2016, 10:53

Hallo ihr Lieben,

kennt sich jemand von Euch mit Insolvenzanfechtungen und der diesbezüglichen Abrechnung aus? Wir haben nicht viel mit Insolvenzen zu tun... Wir haben hier den Gläubiger vertreten, der aufgefordert wurde Rückzahlungen zu leisten. Es wurde sich dann auf den Hälftebetrag geeinigt.

Wie muss ich das jetzt abrechnen? Gibt's hier die Einigungsgebühr???

Vielen Dank...
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