Kostenfestsetzung Streithelferin
Verfasst: 12.01.2016, 16:37
Vorschau: Kostenfestsetzung Streithelfer
Hallo zusammen habe mich jetzt endlich dazu durchgerungen mich anzumelden.
Wir kommen hier nicht weiter. Meine Kollegin und ich stehen komplett auf dem Schlauch, sodass wir uns nun an Euch wenden. Folgendes:
Wir sind PB der Streitverkündeten auf Seiten der Beklagte. Mdt ist Vst.-abzugsberechtigt. Es gab 'nen GT und da wurde ein Vergleich geschlossen. Bzgl. der Kosten der Streithelferin trägt der Bekl. 1/3 und der Kl. 2/3.
abrechnen würden wir
1,3 - 3100
1,2 - 3104
1,0 - 1003
PT
davon dann jeweils den entsprechenden Teil.
Die beiden Parteien bestreiten die 1003, welche aber begründet ist (Vergleichsvorschlag wurde mdB um Stellungnahme an uns versandt &wir stimmten zu + Kostenregelung im Vergleich).
soviel zum Fall.
Jetzt wollen wir dies jeweils festsetzen lassen. Nach 104 ZPO? Müssen wir da irgendetwas besonderes beachten oder 'ne ganz normale Festsetzung?
Freue mich auf Eure Hilfe & schon einmal im Voraus =)
Hallo zusammen habe mich jetzt endlich dazu durchgerungen mich anzumelden.
Wir kommen hier nicht weiter. Meine Kollegin und ich stehen komplett auf dem Schlauch, sodass wir uns nun an Euch wenden. Folgendes:
Wir sind PB der Streitverkündeten auf Seiten der Beklagte. Mdt ist Vst.-abzugsberechtigt. Es gab 'nen GT und da wurde ein Vergleich geschlossen. Bzgl. der Kosten der Streithelferin trägt der Bekl. 1/3 und der Kl. 2/3.
abrechnen würden wir
1,3 - 3100
1,2 - 3104
1,0 - 1003
PT
davon dann jeweils den entsprechenden Teil.
Die beiden Parteien bestreiten die 1003, welche aber begründet ist (Vergleichsvorschlag wurde mdB um Stellungnahme an uns versandt &wir stimmten zu + Kostenregelung im Vergleich).
soviel zum Fall.
Jetzt wollen wir dies jeweils festsetzen lassen. Nach 104 ZPO? Müssen wir da irgendetwas besonderes beachten oder 'ne ganz normale Festsetzung?
Freue mich auf Eure Hilfe & schon einmal im Voraus =)