Nachlassverzeichnis erstellen und abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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susa288
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#1

12.01.2016, 12:21

Hallo ihr Lieben!

Ich finde schon wieder nicht das Richtige, um mir meine Frage zu beantworten und auch die Suche im Forum hat mir noch keine Erleuchtung beschert. Vllt hab ich auch einfach falsch gesucht.

Wir haben (Anwaltskanzlei und Notariat) von den Anwälten des Pflichtteilsbeanspruchenden (Gegenseite) den Auftrag erhalten, ein Nachlassverzeichnis über die verstorbene Mutter unserer Mandantin zu erstellen. Mit eidesstattlicher Versicherung. Bei unserem Briefkopf sind die gegenerischen Anwälte wohl auf die Idee gekommen, dass dies ein notarielles Nachlassverzeichnis wird, was wir aber ganz eilig klar gestellt haben, dass der Anwalt dies erstellt. Darum wollten sie die eidesstattliche Versicherung noch zusätzlich.

Problem ist jetzt: der Nachlasswert ist negativ. Aktiva: 13.893 EUR, Passiva: 26.010 EUR etwa = -13.117 EUR

Nun meine Frage: Welchen GW setze ich da nun an? Vllt 3.000 EUR als MindestGW? Und welche Gebühr darf ich abrechnen? Einfach die normale GeschG, 2300?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand sagen kann. :thx
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