Hallo,
ich habe folgende Abrechnungsanfrage erhalten: Es geht um Asylangelegenheit und das Duplin-Verfahren. Leider bin ich mir vom eigentlichen Verfahrensablauf her nicht sicher.
Duplin-Verfahren: Hier wird ja die Zuständigkeit von Deutschland geklärt. Wenn im Antragsverfahren dies abgelehnt wird stellt doch der Anwalt beim Gericht i.d.R. einen Eilantrag.
Würde ich hier wie folgt abrechnen?
Antragsverfahren:
GW: 5.000,00 €
1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Auslagenpauschale Nr. 7002
Eilverfahren:
GW: 2.500,00 €
1.3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
0.65 Anrechnung der Geschäftsgebühr
Auslagenpauschale Nr. 7002
Wenn das Gericht die Zuständigkeit ablehnt, ist die Sache erledigt oder würde es noch ein Hauptverfahren geben?
Wenn das Gericht jetzt die Zuständigkeit Deutschland festgestellt hat, wird ja beim Bundesamt ein Asylantrag gestellt und dann geht das eigentliche Asylverfahren los, für das folgende Gebühren entstehen könnten:
Antragsverfahren:
1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Auslagenpauschale Nr. 7002
ggfs. Widerspruchsverfahren
1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
0.65 Anrechnung der Geschäftsgebühr des Antragsverfahrens
Auslagenpauschale Nr. 7002
Gerichtsverfahren:
1.3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
0.65 Anrechnung der Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens
Auslagenpauschale Nr. 7002
Für eure Hilfe bereits vielen Dank im Voraus.
Re: Dublin-Verfahren etc.
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Das heißt Dublin. Nach der irischen Hauptstadt.
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Adora Belle hat geschrieben:Das heißt Dublin. Nach der irischen Hauptstadt.
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Ah okay. Aber stimmen denn meine restlichen Ausführungen?