VU - Frage zur Anrechnung GG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renoHL
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#1

07.01.2016, 09:20

Hallo Ihr Lieben,

zunächst wünsche ich allen ein frohes neues Jahr.

Ich habe eine VU-Sache wie folgt:
wir vertreten Geschädigten; außergerichtl. hat gegn. Haftpflicht RA-Geb. (zzgl.Teilschaden) gezahlt
danach haben wir Klage erhoben wegen Restschadensbetrag - wurde jetzt abgewiesen.
Ich muss jetzt das Klageverf. mit der RSV abrechnen. Wie rechne ich korrekt an? die GG haben wir nach einen höheren Wert von der gegn Haftpflicht erhalten, die Klage bekommen wir nach dem geringeren Wert von der RSV des Mdt..

Danke Euch
LG RenoHL
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Liesel
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#2

07.01.2016, 09:43

Ich gehe davon aus, dass die RSV auch Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit erteilt hat.

Damit trägt sie die Differenz der GeschG (komplett geltend gemachter SchaE abzüglich von der gegnerischen Versicherung erstatteter SchaE).

Klageverfahren - Gebühren aus Klagewert abzüglich hälftige GeschG aus Klagewert.
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Pepples
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#3

07.01.2016, 10:16

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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renoHL
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#4

08.01.2016, 11:44

Hallo Ihr Lieben,
sorry hat länger gedauert.

NEIN, keine außergerichtliche Deckungsanfrage gemacht, erst vor Klageeinreichung für I. Instanz.
Bleibt es so wie geschrieben?

Danke
LG renoHL
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Anahid
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#5

08.01.2016, 13:38

Wenn die RSV für das Klageverfahren eingetreten ist, hat sie auch für das vorgerichtliche Verfahren einzutreten. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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