Wir waren Kläger und haben im Urteil eine 1,3 GG festgesetzt bekommen. Sitze jetzt an dem KFA. Muss ich die GG jetzt anrechnen oder nicht? Der Beklagte hat noch nichts gezahlt.
LG und
Hilfe! Anrechnung gem. § 15a RVG
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(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Liesel
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(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Der Beklagte ist in dem Fall Dritter. Die Anrechnung der hälftigen GeschG hat lt. Gesetz zu erfolgen. Der Dritte kann sich in den o. g. Fällen darauf berufen.
So....und nun du....
Der Beklagte ist in dem Fall Dritter. Die Anrechnung der hälftigen GeschG hat lt. Gesetz zu erfolgen. Der Dritte kann sich in den o. g. Fällen darauf berufen.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Genau
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