Abrechnung gerichtliche Mediation

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sera
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#1

30.12.2015, 11:45

Hallo!

Da ich eigentlich nur im Notariat und Strafrecht tätig bin, stehe ich hier gerade vor einem kleinen Rätsel.

Mein Chef hat an einem gerichtlichen Mediationsverfahren teilgenommen. Ein Vergleich wurde geschlossen. Nun soll ich abrechnen.

1,2 Terminsgebühr und 1,0 Einigungegebühr sind klar. 1,3 Verfahrensgeb. fällt weg, weil diese schon abgerechnet wurde (oder liege ich da falsch?).

Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, was den Wert betrifft.

Der bisherige Wert betrug 54.000,00 €. Es wurde ein Vergleich über 32.000,00 € geschlossen. Ich würde jetzt die Terminsgebühr aus 54.000,00 € und die Einigungsgebühr aus 32.000,00 € nehmen. Ist das so richtig? Ich meine mich ganz dunkel daran zu erinnern, dass ich davon mal was in der Berufsschule gehört habe, aber bin mir eben nicht mehr sicher.

Vielen Dank schonmal und einen guten Rutsch! :wink2
Tatjana H.
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#2

30.12.2015, 12:17

Hallo,

§ 34 RVG dürfte dir da helfen. Wenn ihr keine Vergütungsvereinbarung getroffen habt dann bekommst du normale Gebühren. Aber warum bekommst du die 1,3 nicht? Hattet ihr die schon abgerechnet?

Mein RVG-Lehrer hat immer gesagt, es ist nicht wichtig worauf man sich einigt sondern WORÜBER, ich würde sagen, es ist sich darüber geeinigt worden, dass die 54.000,00 € mit den 32.000,00 € abgegolten wurden. Ich würde die 54.000,00 € nehmen. Kann mich da aber jetzt auch irren :)

Liebe Grüße und einen guten Rutsch : )
Tatjana

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Adora Belle
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#3

30.12.2015, 12:36

Alle Gebühren entstehen aus dem Streitwert von 54.000 €. Worauf sich geeinigt wurde, ist für die Gebühren nicht relevant.
Sera
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#4

30.12.2015, 12:45

Okay, dann frage ich mich, was ich mir da komisches gemerkt habe.

Vielen Dank :) :thx

Edit:

Da fällt mir jetzt aber noch was auf.

Wenn die Verfahrensgebühr wegfällt, weil ich die schonmal berechnet habe, ist das dann mit der Terminsgebühr genauso? Oder kann ich die nochmal für die Mediation berechnen, auch wenn ich die schonmal für einen anderen Termin abgerechnet habe?
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#5

30.12.2015, 13:06

Die gerichtliche Mediation ist kein gesondertes Verfahren. Alle dort entstandenen Gebühren sind auf ggf. ebenfalls entstandene Gebühren im Streitverfahren anzurechnen. Wenn also VG und TG schon angefallen waren, gibt es jetzt nur noch die EG.
Sera
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#6

30.12.2015, 17:13

Nochmal danke :)
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