Hallo ihr Lieben,
ich steh wieder mal aufm Schlauch...
Soll einen Kostenausgleichungsantrag machen..
Zur Sache:
Es fand ein Termin statt, bei dem folgender Vergleich geschlossen wurde:
1. Die Beklagte zahlt zur Abgeltung der streitgegenständlichen Klageforderung an die Klägerin einen Betrag von EUR 5000.
2. Die Beklagte zahlt den Sicherheitseinbehalt in Höhe von EUR 2000 an die Klägerin zurück, Zug um Zug gegen Gewährung der Gewährleistungsbürgschaft.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Der Vergleich ist rechtswirksam wenn nicht bis ... widersprochen wird.
Streitwert wird auf 10.000 festgesetzt.
wie würdet ihr hier denn den Kostenausgleich machen? Steht mit der Terminsgebühr und Einigungsgebühr total auf dem Schlauch...
Danke für Eure Hilfe.
VG
Kostenausgleichungsantrag Vergleich
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Dein Streitwert wurde doch auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Nachtrag: Kosten werden gegeneinander aufgehoben! Auszugleichen sind wohl nur die Gerichtskosten.
Nachtrag: Kosten werden gegeneinander aufgehoben! Auszugleichen sind wohl nur die Gerichtskosten.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- sunshine24
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Genau ... da es keine Quotelung, sondern eine Kostenaufhebung ist, trägt jeder seine Anwaltskosten selbst und nur die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Und falls ihr Beklagter seid und keine Gerichtskosten gezahlt habt, brauchst du gar keine Kostenausgleichung beantragen.
Und falls ihr Beklagter seid und keine Gerichtskosten gezahlt habt, brauchst du gar keine Kostenausgleichung beantragen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- sunshine24
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Ich war zu langsam
Alle Gebühren aus dem festgesetzten Streitwert
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!