Gewaltschutzverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Cowgirl***red
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#1

17.12.2015, 10:06

Hallo, sitze hier und grüble ohne Ende!

Und zwar geht es um ein Gewaltschutzverfahren. Rechtsanwalt hat Gerichtstermin wahrgenommen. In dem Gerichtstermin haben sich die Parteien bezüglich des Gewaltschutzverfahrens über alles geeinigt. Ferner wurde eine Umgangsvereinbarung über das Kind getroffen, mit einem Verfahrenswert von 3.000,00 EUR. Jetzt kam ein Beschluss, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden und der Verfahrenswert für Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetzt auf 1.000,00 EUR festgesetzt wird und nach § 2 Gewaltschutzgesetz auf 1.500,00 EUR festgesetzt wird, insgesamt 2.500,00 EUR. Unsere Mandantin hat Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen. Welche Gebühren kann ich hier abrechnen?
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Liesel
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#2

17.12.2015, 10:09

Vorschlag?
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#3

17.12.2015, 10:10

Wenn der Umgang mitverglichen wurde, sollte dafür auch noch ein Wert festgesetzt sein. Ist die VKH auf den Umgang erstreckt? Ansonsten bitte erstmal selbst einen Vorschlag bringen. Den kann man dann diskutieren.
Cowgirl***red
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#4

17.12.2015, 10:22

Auf jeden Fall 2 Rechnungen:

Umgang:

Verfahrenswert 3.000,00
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

und für Gewaltschutz:

Verfahrenswert 2.500,00

1,3 VG
1,2 TG
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#5

17.12.2015, 10:22

Der Umgang dürfte doch nicht anhängig gewesen sein, oder?
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#6

17.12.2015, 10:24

Achso, für das Gewaltschutzverfahren auch noch eine 1,0 EG.
Cowgirl***red
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#7

17.12.2015, 10:30

Stimmt, der ist nicht anhängig!
Cowgirl***red
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#8

17.12.2015, 10:35

Also nochmal

Gewaltschutzverfahren:

1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

und für Umgang:

1,2 TG
1,0 EG
????????
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Liesel
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#9

17.12.2015, 10:44

Stichwort: Mehrvergleich

Wurde die VKH-Bewilligung auch auf den Vergleich erstreckt?
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#10

17.12.2015, 10:55

Ja, VKH-Bewilligung erstreckt sich auch auf den Vergleich!
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