Abrechnung in arbeitsrechtlicher Sache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bellinda
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#1

15.12.2015, 10:46

Hallo ihr Lieben,

ich soll eine Akte abrechnen, bin mir jedoch nicht sicher wie.

Wir haben Klage eingereicht für den Arbeitnehmer auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte (Wert: 3.900 €). Im weiteren Verfahren hat sich dann außergerichtlich herausgestellt, dass eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers angestrebt wird. Im Gerichtstermin wurde daher mitgeteilt, dass eine außergerichtliche Einigung geplant ist. Es wurde sich dann außergerichtlich verglichen und das Arbeitsgericht hat den Vergleich protokolliert:

1. Arbeitsverhältnis endet durch ordentliche Kündigung
2. Es wird eine Abfindung i.H.v. 40.000 € gezahlt
3. Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses
4. Abmahnungen werden entfernt
5. Rechtsstreit erledigt

Ich hoffe die Infos reichen und mir kann hier jemand helfen :kopfkratz
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niva
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#2

15.12.2015, 10:47

Wie sieht denn dein Vorschlag aus?
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Bellinda
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#3

15.12.2015, 11:22

So vielleicht? :oops:

2300 Geschäftsgebühr 3.908,50 € 1.3 327,60 €
2300 Anrechnung auf Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 (4) 3.908,50 € -0.65 -163,80 €
3100 Verfahrensgebühr 3.908,50 € 1.3 327,60 €
3101 Verfahrensgebühr,ermäßigt 40.000,00 € 0.8 810,40 €
3104 Terminsgebühr 3.908,50 € 1.2 302,40 €
1000 Einigungsgebühr 40.000,00 € 1.5 1.519,50 €
1003 Einigungsgebühr bei anhängigem gerichtlichen Verfahren 3.908,50 € 1 252,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Anrechnung gem. § 15 IIII RVG (Verfahrensgebühr) 0,00 €
Anrechnung gem. § 15 IIII RVG (Einigungsgebühr) -139,50 €
Nettobetrag 3.276,20 €
Umsatzsteuer 19% 622,48 €
Bruttobetrag 3.898,68 €
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#4

15.12.2015, 11:24

Der Gegenstandswert 40.000 € beinhaltet ja die Abfindung, kommt da für die Kündigung noch etwas hinzu?
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#5

15.12.2015, 11:27

dass es ein Mehrvergleich ist, ist schon mal richtig, aber sonst passt das noch nicht so ganz. ;)

die Abfindung wird im Streitwert nicht berücksichtigt, das Zeugnis musst du aber mit reinnehmen, genauso die Kündigung.
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#6

15.12.2015, 11:51

Also der Wert des Zeugnisses ist ein Monatsgehalt (brutto) und der Wert der Kündigung 3 Monatsgehälter (brutto), richtig?

Also eher so? :kopfkratz

2300 Geschäftsgebühr 3.908,50 € 1.3 327,60 €
2300 Anrechnung auf Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 (4) 3.908,50 € -0.65 -163,80 €
3100 Verfahrensgebühr 3.908,50 € 1.3 327,60 €
3101 Verfahrensgebühr,ermäßigt 15.634,00 € 0.8 520,00 €
3104 Terminsgebühr 19.542,50 € 1.2 890,40 €
1000 Einigungsgebühr 15.634,00 € 1.5 975,00 €
1003 Einigungsgebühr bei anhängigem gerichtlichen Verfahren 3.908,50 € 1 252,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Anrechnung gem. § 15 IIII RVG (Verfahrensgebühr) 0,00 €
Anrechnung gem. § 15 IIII RVG (Einigungsgebühr) -183,00 €
Nettobetrag 2.985,80 €
Umsatzsteuer 19% 567,30 €
Bruttobetrag 3.553,10 €
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#7

16.12.2015, 13:32

Weiß vielleicht jemand eine Antwort? :wink2 :huepf
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Anahid
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#8

16.12.2015, 13:33

Eine Abfindung führt nicht zur Erhöung des Streitwertes. Gibt es keine Streitwertfestsetzung?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

16.12.2015, 13:52

was hattet ihr für einen Auftrag?
Klage oder zunächst außergerichtliches Tätigwerden?
nach deinen Zeilen lese ich da kein außergerichtliches Tätigwerden, sondern einen Klageauftrag - d.h. keine Geschäftsgebühr und auch keine 2x 7002.
haben sich die Parteien im Termin darauf verständigt, eine einvernehmliche Lösung zu finden? das Wort außergerichtlich scheint mir hier missverständlich. was war konkret streitig und was wurde verglichen - das Delta sagt, welche Gebühr welchen Streitwert hat.

wenn kein außergerichtliches Tätigwerden und nur Kdg. streitig, dann so
1,3 VG aus 3 BMG
0,8 VG aus 1 BMG
§ 15 III
1,2 TG aus 4 BMG
1,0 VG aus 3 BMG
1,5 VG aus 1 BMG
§ 15 III
PTE

LG
Warum ich immer das letzte Wort habe?
Woher soll ich wissen, dass Dir nichts mehr einfällt?

:roll:
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#10

16.12.2015, 14:12

Leider gibt es keine Streitwertfestsetzung..

Hatte ich vergessen zu erwähnen, wir waren außergerichtlich tätig und haben erst später den Klagauftrag bekommen, daher die Geschäftsgebühr.

Zuerst war nur die Abmahnung Gegenstand unserer Beauftragung, diesbezüglich wurde Klage eingereicht (daher 1,3 Verfahrensgebühr + 1,5 Einigungsgebühr mit Wert 1 BMG?)
Während des laufenden Verfahrens hat die Gegenseite dann (außergerichtlich) mitgeteilt, dass sie das Arbeitsverhältnis auflösen möchte. Es wurde sich dann außergerichtlich geeinigt und der Vergleich protokolliert (daher 0,8 VG und 1,0 Einigungsgebühr mit Wert Kündigung = 3 BMG + Zeugnis = 1 BMG, ?)

Stimmt das jetzt so?
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