OWi und Verwaltungsangelegenheit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

04.12.2015, 12:15

Hallo,

ich habe hier eine Akte wegen Fahren unter Wirkung von Betäubungsmitteln.

Wir haben gegenüber der Polizei die Vertretung angezeigt und Akteneinsicht beantragt. Nachdem wir die Akteneinsicht erhalten haben, kam auch schon von der StA die Mitteilung über die Einstellung des Strafverfahren.

Es wurde ein Bußgeldbescheid erstellt, welcher so von unserem Mandanten akzeptiert wird. (500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte)

Gleichzeitig kam vom LABO ein Schreiben zur Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nun kann ich doch für das OWi-Verfahren die 5100, 5103, 5115 und für das Verfahren beim LABO die 2300 abrechnen, oder?

Meine Frage dazu, kann ich die Gebühren alle in einer Rechnung auflisten oder mache ich für die Verfahren jeweils eine einzelne Rechnung?
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Liesel
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#2

04.12.2015, 12:22

RENOCTBLN hat geschrieben:Wir haben gegenüber der Polizei die Vertretung angezeigt und Akteneinsicht beantragt. Nachdem wir die Akteneinsicht erhalten haben, kam auch schon von der StA die Mitteilung über die Einstellung des Strafverfahren.
Hierfür fällt die 4100 und 4104 an. Für das OWi-Verfahren entfällt dann die 5100. Den Anfall einer 5115 sehe ich derzeit nicht.

Für das Verwaltungsverfahren kannst du natürlich die 2300 abrechnen.

Ich würde einmal eine Rechnung Straf- und OWi-Verfahren machen und das Verwaltungsverfahren gesondert.
Zuletzt geändert von Liesel am 04.12.2015, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

04.12.2015, 12:25

Ich würde gesonderte Rechnungen schreiben, weil das zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind, die sicher auch zu verschiedenen Aktenzeichen bearbeitet werden.

In der Straf-/OWi-Sache sind eigentlich noch 4100 und 4104 angefallen, dafür fällt die 5100 weg. Klingt allerdings so, als wärt Ihr in sehr geringem Umfang tätig geworden, also eher keine Mittelgebühren. Die 5115 ist allenfalls in analoger Anwendung angefallen.
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#4

04.12.2015, 12:25

:teufel
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#5

08.12.2015, 14:26

Vielen Dank für die Hilfe.... :-)
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