Erhöhung bei VV 3309 in Unterhaltssache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muedmaus
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#1

03.12.2015, 16:53

Hallo zusammen!

Unsere Mandanten sind 2 minderjährige Kinder. Logischerweise werden diese von der Mutter vertreten.

Da der Vater die Auskunft nicht erteilt, haben wir ein Zwangsgeld festsetzen lassen.
Wortlaut des Beschlusses: "...Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens. Wert: 300,00 €."

Das Programm hat bei unserem Festsetzungsantrag nun die Erhöhung nach VV 1008 mit rein genommen. Das wird vom Gericht moniert.
Weil es um Unterhaltsansprüche geht.

Also muss ich nur die Erhöhung zurücknehmen und alles ist gut?
(Mal abgesehen davon, dass der Beschluss jetzt plötzlich aufgehoben wurde.... aber das ist ja kein RVG-Problem.)
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Anahid
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#2

03.12.2015, 17:05

Richtig, Erhöhung rausnehmen. Aber vielleicht solltest Du das dann nochmal ordentlich berechnen und dem Gericht vorlegen, denn die Mehrwertsteuer ändert sich dadurch ja auch. Ist aber kein Muss. Nur ich erleichtere den Rechtspflegern gerne ihre Arbeit.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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