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doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 16:31
von conni
Hallo alle zusammen, irgendwie steh' ich gerade auf dem Schlauch
Ich muss ein Aufforderungsschreiben an die Eheleute abschicken, kann ich hier wie in der ZV zweimal die Geschäftsgebühr abrechnen???
Vielen Dank schon einmal
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 16:34
von niva
edit: ich sollte mal ordentlich lesen.
ich würde bauchgefühlsmäßig sagen nein.
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 16:34
von Maddien
In den meisten Fällen: Nur eine Angelegenheit.
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 16:43
von conni
okay, meine ich auch, wenn man klagt, kann man ja auch nur einmal abrechnen. Wahrscheinlich gilt es dann nur für die ZV????? Bin im Moment völlig verunsichert
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 16:46
von Anahid
Nur zur Klarstellung. Wir reden hier von einem Aufforderungsschreiben = außergerichtlichem Mahnschreiben vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder von einer Vollstreckungsandrohung = Aufforderungsschreiben nach Vorlage eines Titels?
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 16:53
von conni
Es handelt sich um ein außergerichtliches Mahnschreiben
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 01.12.2015, 19:25
von Anahid
Ja, dann wie die Vorposter. Die Gebühr gibt es nur einmal. Doppelte Gebühren fallen tatsächlich nur in der ZV an.
Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??
Verfasst: 02.12.2015, 08:57
von conni
Guten Morgen, puuuh, dann habe ich es ja richtig gemacht, ist schon raus.
Ein herzliches
und einen schönen Arbeitstag, auf euch ist immer Verlass