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doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 16:31
von conni
Hallo alle zusammen, irgendwie steh' ich gerade auf dem Schlauch :nachdenk

Ich muss ein Aufforderungsschreiben an die Eheleute abschicken, kann ich hier wie in der ZV zweimal die Geschäftsgebühr abrechnen???

Vielen Dank schon einmal

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 16:34
von niva
edit: ich sollte mal ordentlich lesen.

ich würde bauchgefühlsmäßig sagen nein.

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 16:34
von Maddien
In den meisten Fällen: Nur eine Angelegenheit.

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 16:43
von conni
okay, meine ich auch, wenn man klagt, kann man ja auch nur einmal abrechnen. Wahrscheinlich gilt es dann nur für die ZV????? Bin im Moment völlig verunsichert :(

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 16:46
von Anahid
Nur zur Klarstellung. Wir reden hier von einem Aufforderungsschreiben = außergerichtlichem Mahnschreiben vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder von einer Vollstreckungsandrohung = Aufforderungsschreiben nach Vorlage eines Titels?

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 16:53
von conni
Es handelt sich um ein außergerichtliches Mahnschreiben

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 01.12.2015, 19:25
von Anahid
Ja, dann wie die Vorposter. Die Gebühr gibt es nur einmal. Doppelte Gebühren fallen tatsächlich nur in der ZV an.

Re: doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Verfasst: 02.12.2015, 08:57
von conni
Guten Morgen, puuuh, dann habe ich es ja richtig gemacht, ist schon raus.

Ein herzliches :thx und einen schönen Arbeitstag, auf euch ist immer Verlass :wink1