doppelte Gebühren im Aufforderungsschreiben??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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conni
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#1

01.12.2015, 16:31

Hallo alle zusammen, irgendwie steh' ich gerade auf dem Schlauch :nachdenk

Ich muss ein Aufforderungsschreiben an die Eheleute abschicken, kann ich hier wie in der ZV zweimal die Geschäftsgebühr abrechnen???

Vielen Dank schon einmal
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niva
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#2

01.12.2015, 16:34

edit: ich sollte mal ordentlich lesen.

ich würde bauchgefühlsmäßig sagen nein.
Zuletzt geändert von niva am 01.12.2015, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

01.12.2015, 16:34

In den meisten Fällen: Nur eine Angelegenheit.
läuft...
:huch
conni
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#4

01.12.2015, 16:43

okay, meine ich auch, wenn man klagt, kann man ja auch nur einmal abrechnen. Wahrscheinlich gilt es dann nur für die ZV????? Bin im Moment völlig verunsichert :(
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Anahid
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#5

01.12.2015, 16:46

Nur zur Klarstellung. Wir reden hier von einem Aufforderungsschreiben = außergerichtlichem Mahnschreiben vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder von einer Vollstreckungsandrohung = Aufforderungsschreiben nach Vorlage eines Titels?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
conni
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#6

01.12.2015, 16:53

Es handelt sich um ein außergerichtliches Mahnschreiben
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#7

01.12.2015, 19:25

Ja, dann wie die Vorposter. Die Gebühr gibt es nur einmal. Doppelte Gebühren fallen tatsächlich nur in der ZV an.
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#8

02.12.2015, 08:57

Guten Morgen, puuuh, dann habe ich es ja richtig gemacht, ist schon raus.

Ein herzliches :thx und einen schönen Arbeitstag, auf euch ist immer Verlass :wink1
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