Abrechnung/Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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leika

#1

30.11.2015, 14:10

Hallo,
bin schon wieder mit einer Abrechnungsfrage. Igendwie hat man mich jetzt dazu ,,verdonnert" Gebührenrechnungen zu erstellen da ich diese, dank Eurer Hilfe ganz gut hin bekomme. Bemühe und versuche mich auch soweit es geht durchzulesen, da ich mir aber nie so sicher bin wäre ich dankbar wenn Ihr mal rüberschauen könntet

Wir haben einen Mb erstellt. zwischenzeitlich ist der Schuldner verstorben. Mit dem Anwalt unseres Schuldners auch Nachlassverwaters wurde einiges an Schriftverkehr geführt, bis die Schwestern des Schuldners bereit waren einen Vergleichsbetrag zu zahlen wo auch unser Mandant mit eiverstanden war. Nun soll ich eine Re erstellen und habe es mir so gedacht

Gegenstandswert: 9.339,12 €
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 725,40 €
1,5 Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 837,00 € (oder müsste hier eine Anrechnung entstehen)
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.562,40 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.582,40 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 300,66 €
Zwischensumme brutto 1.883,06 €
vorgelegte Gerichtskosten 120,50 €
zu zahlender Betrag 2.003,56 €

Könnte man auch die 3305 MB abrechnen??

Wie immer vielen Dank :thx
Maddien
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#2

30.11.2015, 14:16

Was meinst Du mit "MB erstellt"?
läuft...
:huch
Nananina
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#3

30.11.2015, 14:25

Also ich würde folgendermaßen abrechnen:

Zuerst eimal Mahnverfahren
1,0 VerfG
PT MwSt.
GK für MV

Dann außergerichtliche Vertretung
1,3 GG
1,5 EingG
PT
MwSt.
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niva
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#4

30.11.2015, 14:35

weder noch.

wenn ihr MB beantragt habt, lautet euer Auftrag doch "Mahnverfahren", da kann keine Geschäftsgebühr entstehen. aber am besten erstmal Maddiens Frage beantworten. ;)

die EG kann ihr auch nicht in Höhe von 1,5 entstehen, wenn ein Mahnverfahren anhängig ist.
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leika

#5

30.11.2015, 19:48

Hallo Maddien,
wir haben einen Mahnbscheid beantragt und dann sowie oben beschrieben.(sorry evt. undeutlich ausgedrückt.)
Wie wäre es denn richtig?? Danke
leika

#6

30.11.2015, 20:05

Hallo,
war auch etwas irritiert wg. der GG. Da wir aber so einiges an Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt wg Vergleich geführt haben ( und auch mein Chef einen Vermerk gemacht hat sowie meine RE mit GG usw. Chef´s haben jedoch auch nicht immer recht und man sollte sich nicht drauf verlassen (lach)würde es dann evt. so machen??? Danke
Gegenstandswert: 9.339,12 €

1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 558,00 €
1,0 Einigungsgebühr im Mahnverfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 558,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.116,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.136,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 215,84 €
Zwischensumme brutto 1.351,84 €
vorgelegte Gerichtskosten 120,50 €
zu zahlender Betrag 1.472,34 €
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#7

01.12.2015, 09:30

Sieht gut aus, Leika.
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leika

#8

01.12.2015, 09:39

:thx :thx
Gut, dass es Euch gibt :huepf :huepf
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