Seite 1 von 1

eingeschränkte VKH - Bewilligung

Verfasst: 30.11.2015, 14:05
von Frau_Amsel
Hallo liebe Wissenden,

ich muss mich mal wieder mit einer Frage an Euch wenden:

Wir hatten ein Kindesunterhaltsverfahren anhängig, dass nun abgeschlossen wurde. Unserem Mandanten wurde ( nach Beschwerde ) beim OLG VKH bewilligt mit folgendem Hinweis:

"... bewilligt, soweit er sich
a) gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines Rückstandes von mehr als 460,00 € je Antragsteller in der Zeit von Sep. 14 bis Dez. 14 und
b) gegen eine Abänderung der Vereinbarung des Vergleiches hinsichtlich der laufenden Zahlungen ab Januar 2015 auf einen höheren Betrag von 150,00 € für jeden Antragsteller

verteidigen will."

Es wurde ein Vergleich geschlossen, in welchem drin steht, dass er laufenden UH in Höhe von 164,00 € und einen Rückstand von insgesamt 944,00 € zu zahlen hat.

Nun meine Frage: Wie rechne ich hier ab? Bzw. was für einen Gegenstandswert nehme ich. Den vom Gericht festgesetzten in Höhe von 4.992,00 € kann ich da ja nicht nehmen, da ja nicht voll umfänglich VKH bewilligt wurde.

Vielen Dank und liebe Grüße

Re: eingeschränkte VKH - Bewilligung

Verfasst: 30.11.2015, 14:36
von Liesel
Was wurde hinsichtlich des laufenden Unterhaltes beantragt?

Wie viele Antragsteller gab es?

Re: eingeschränkte VKH - Bewilligung

Verfasst: 30.11.2015, 15:53
von Frau_Amsel
Es waren 2 Antragsteller und beantragt wurde

1) je Kind laufenden UH in Höhe von 241,00 € monatlich
2) je Kind 624,00 € Rückstand

zu zahlen.

Re: eingeschränkte VKH - Bewilligung

Verfasst: 30.11.2015, 16:15
von Liesel
Rückstand: 2 x 164,00 Euro
laufender Unterhalt: 12 x 91,00 Euro x 2

Re: eingeschränkte VKH - Bewilligung

Verfasst: 30.11.2015, 16:18
von Frau_Amsel
Oh man... Ich danke Dir wie verrückt !!!! :thx