Hallo liebe Wissenden,
ich muss mich mal wieder mit einer Frage an Euch wenden:
Wir hatten ein Kindesunterhaltsverfahren anhängig, dass nun abgeschlossen wurde. Unserem Mandanten wurde ( nach Beschwerde ) beim OLG VKH bewilligt mit folgendem Hinweis:
"... bewilligt, soweit er sich
a) gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines Rückstandes von mehr als 460,00 € je Antragsteller in der Zeit von Sep. 14 bis Dez. 14 und
b) gegen eine Abänderung der Vereinbarung des Vergleiches hinsichtlich der laufenden Zahlungen ab Januar 2015 auf einen höheren Betrag von 150,00 € für jeden Antragsteller
verteidigen will."
Es wurde ein Vergleich geschlossen, in welchem drin steht, dass er laufenden UH in Höhe von 164,00 € und einen Rückstand von insgesamt 944,00 € zu zahlen hat.
Nun meine Frage: Wie rechne ich hier ab? Bzw. was für einen Gegenstandswert nehme ich. Den vom Gericht festgesetzten in Höhe von 4.992,00 € kann ich da ja nicht nehmen, da ja nicht voll umfänglich VKH bewilligt wurde.
Vielen Dank und liebe Grüße
eingeschränkte VKH - Bewilligung
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Liebe Grüße,
Frau Amsel
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- Liesel
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Was wurde hinsichtlich des laufenden Unterhaltes beantragt?
Wie viele Antragsteller gab es?
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(UNHEILIG)
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Es waren 2 Antragsteller und beantragt wurde
1) je Kind laufenden UH in Höhe von 241,00 € monatlich
2) je Kind 624,00 € Rückstand
zu zahlen.
1) je Kind laufenden UH in Höhe von 241,00 € monatlich
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Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Rückstand: 2 x 164,00 Euro
laufender Unterhalt: 12 x 91,00 Euro x 2
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Oh man... Ich danke Dir wie verrückt !!!!
Liebe Grüße,
Frau Amsel
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