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Alte oder neue Gebührentabelle?

Verfasst: 25.11.2015, 14:32
von Manuela1
Hallo,

ich habe hier Akten auf dem Tisch, wo bereits 2012 Klage eingereicht wurde, wir hatten auch die Vertretung angezeigt. Dann wurde das Ruhen der Verfahren angeordnet bis sie im Oktober diesen Jahres wieder aufgenommen wurden.

Jetzt soll ich die Verfahrensgebühren geltend machen und bin mir nicht sicher, ob ich die nach der alten oder der neuen Tabelle nehme ... Was meint Ihr?

Re: Alte oder neue Gebührentabelle?

Verfasst: 25.11.2015, 14:35
von Pepples
§ 60 RVG

Re: Alte oder neue Gebührentabelle?

Verfasst: 26.11.2015, 06:41
von Manuela1
Guten Morgen,
danke für den Hinweis. Dann dürfte die Fortsetzung also als neue Angelegenheit gelten, nachdem 2 Jahre vergangen sind?

Re: Alte oder neue Gebührentabelle?

Verfasst: 26.11.2015, 07:05
von Maddien
Wo war Eure Angelegenheit denn erledigt?

Re: Alte oder neue Gebührentabelle?

Verfasst: 26.11.2015, 07:43
von Manuela1
Naja, "erledigt" durch das lange Ruhen des Verfahrens ...?

Re: Alte oder neue Gebührentabelle?

Verfasst: 26.11.2015, 09:04
von Anahid
Durch das Ruhen des Verfahrens ist die nicht erledigt = abgeschlossen.