Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Manuela1
- Forenfachkraft
- Beiträge: 245
- Registriert: 20.12.2007, 14:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
#1
25.11.2015, 14:32
Hallo,
ich habe hier Akten auf dem Tisch, wo bereits 2012 Klage eingereicht wurde, wir hatten auch die Vertretung angezeigt. Dann wurde das Ruhen der Verfahren angeordnet bis sie im Oktober diesen Jahres wieder aufgenommen wurden.
Jetzt soll ich die Verfahrensgebühren geltend machen und bin mir nicht sicher, ob ich die nach der alten oder der neuen Tabelle nehme ... Was meint Ihr?
-
Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
#2
25.11.2015, 14:35
§ 60 RVG
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
Manuela1
- Forenfachkraft
- Beiträge: 245
- Registriert: 20.12.2007, 14:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
#3
26.11.2015, 06:41
Guten Morgen,
danke für den Hinweis. Dann dürfte die Fortsetzung also als neue Angelegenheit gelten, nachdem 2 Jahre vergangen sind?
-
Maddien
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 652
- Registriert: 17.08.2015, 17:25
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: Hamburg
#4
26.11.2015, 07:05
Wo war Eure Angelegenheit denn erledigt?
läuft...
-
Manuela1
- Forenfachkraft
- Beiträge: 245
- Registriert: 20.12.2007, 14:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
#5
26.11.2015, 07:43
Naja, "erledigt" durch das lange Ruhen des Verfahrens ...?
-
Anahid
- Hexe vom Dienst
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#6
26.11.2015, 09:04
Durch das Ruhen des Verfahrens ist die nicht erledigt = abgeschlossen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.