Abrechnung ggü. gegnerischer HV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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fairyarya84
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#1

24.11.2015, 11:59

Ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Unser Mandant hatte einen VKU. Die HV haben wir angeschrieben und die auch gezahlt was wir haben wollten (Reparaturkosten, Auslagenpauschale und Nutzungsausfall).

Unser Mandant hat eine RSV. Da hab ich den Unfall abrechnet GG, PTKD und Mwst. Haben die auch gezahlt.

Jetzt kommt die RSV nach fast einem 3/4 Jahr und fragt an, inwieweit die gegnerische HV unsere Kosten getragen hat.

Ich weiß, nach dem ich mich gerade mal ein bisschen belesen habe, dass die HV eigentlich die Kosten übernehmen müssten.

Wenn ich der HV jetzt ne Rechnung schicke (gleichlautend wie die an die RSV), nehm' ich dann die gleiche RE-Nr oder ne neue? Bin mir gerade nicht so sicher. :patsch
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Liesel
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#2

24.11.2015, 12:04

Die HV bekommt nur eine Berechnung, keine Rechnung. Weiter ist die HV nur verpflichtet, die Gebühren aus dem regulierten Wert zu übernehmen (nur für den Fall, dass nicht alles gezahlt wurde).
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