Rücknahme Mahnantrag - wer trägt Kosten des Antragsgegners?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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M.arinchen
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#1

24.11.2015, 11:16

Hallo Forenos!

Folgendes Problem: Unser Mdt erhielt Mahnbescheid. Wir wurden beauftragt, Widerspruch einzulegen und ihn zu vertreten. Widerspruch gegen MB wurde eingelegt. Kurz darauf nahm der Antragsteller den Mahnantrag zurück.
Das AG Coburg teilte mit, dass das "Mahnverfahren sich durch diese Erklärung erledigt" habe.

Wie kann ich dafür Sorge tragen, dass der Antragssteller auch die Kosten (für Widerspruch)
unseres Mandanten trägt??


Danke für Eure Hilfe!!!!
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Anahid
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#2

24.11.2015, 11:28

Ganz normal beantragen, dem Anragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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#3

24.11.2015, 11:35

Klingt ganz einfach. :-)

Dieser Antrag muss beim AG Coburg - Mahngericht gestellt werden, oder ist hierfür das (fiktive) Streitgericht zuständig?
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#4

24.11.2015, 12:37

Ich würd den Antrag beim Mahngericht stellen. Entscheidung ergeht zwar durch das Streitgericht, aber so wird dann alles komplett abgegeben.
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#5

24.11.2015, 13:17

Herzlichen Dank, Anahid.
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